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Datensicherheit

Gutachten gibt grünes Licht für E-Rezept-App

Heute startet das Modellprojekt zur Erprobung des E-Rezepts. Zur neuen elektronischen Verordnung, die ab dem kommenden Jahr verpflichtend sein wird, gehört unter anderem die E-Rezept-App, mit der Patienten ihr Rezept weiterleiten können. Sie erfülle alle dafür nötigen Sicherheitsanforderungen, heißt es heute von der Gematik. Externe Gutachten hätten dies bestätigt.
Cornelia Dölger
01.07.2021  16:30 Uhr

Dass das Gesundheitswesen immer digitaler wird, ist gerade heute wieder offensichtlich – denn am heutigen 1. Juli startet bekanntlich das Modellprojekt für die Einführung des E-Rezepts. Vorerst beschränkt auf Berlin/Brandenburg und mit nur wenigen Probanden, soll die Technik im Herbst bundesweit ausgerollt werden, bevor am 1. Januar 2022 die gesetzliche Pflicht besteht, nur noch über das neue, digitale Verordnungssystem zu verordnen.

Um hierfür ein sicheres Gesundheitsdatennetz aufzubauen, hatte die mehrheitlich dem Bund gehörende Gematik bis zum heutigen Datum Zeit, die technischen Komponenten rund um das E-Rezept zur Verfügung zu stellen, unter anderem die App zur Weiterleitung des E-Rezepts. Das hat nach Aussage von Gematik-Chef Markus Leyck Dieken geklappt, die PZ berichtete heute darüber. Gleichzeitig ging die Gematik heute mit der Nachricht an die Öffentlichkeit, dass E-Rezept wie auch E-Rezept-App von externen Gutachtern auf ihre Sicherheit geprüft wurden und diese Prüfung gemeistert haben.

Wie sicher E-Rezept und die dazugehörige App sind, ist demnach eine häufige Frage von Patienten, Ärzten und Apothekern, schreibt die Gesellschaft heute in einer Pressemitteilung. Um dies zu beantworten, seien mehrere externe Gutachten in Auftrag gegeben worden, deren Auswahl das Bundesamt für Informationssicherheit (BIS) zustimmen musste, heißt es. Die Gutachter hätten bestätigt, dass »einer kontrollierten Inbetriebnahme in den Produktionsbetrieb nichts im Wege steht und die Anwendungen somit Teil der Telematikinfrastruktur werden können«.

Zwar ist die Gematik laut eigener Aussage nicht dazu verpflichtet, solche Gutachten oder deren Ergebnisse zu veröffentlichen, im Sinne der »Vertrauensbildung« habe man sich aber dazu entschieden, so Holm Diening, Leiter Sicherheit bei der Gematik. Zusätzlich werde die Gematik die Produktgutachten des Fachdienstes, also des E-Rezept-Servers, und des Identity-Providers sowie auch die Ergebnisse des Sicherheitstests für das gesamte System offenlegen. Dies entspreche »unserem Anspruch an eine offene Kommunikation« gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern aus Öffentlichkeit wie auch aus der Fachcommunity.

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