| Christina Hohmann-Jeddi |
| 28.06.2024 16:00 Uhr |
Zudem hat sich die EMA zu dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) von Sanofi, der zur passiven Immunisierung von Säuglingen zum Schutz vor RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen ist, geäußert: Sie empfiehlt eine Indikationserweiterung. Während das Präparat bisher zur Immunisierung von Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison zugelassen war, soll es nun auch Kindern bis zum Alter von 24 Monaten zur Verfügung stehen, wenn für diese auch in der zweiten RSV-Saison noch ein erhöhtes Risiko für schwere Erkrankungen besteht.
Erst gestern hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) erstmals eine Empfehlung zu Nirsevimab ausgesprochen. Die Kommission empfiehlt demnach allen Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden. Säuglinge, die in einer RSV-Saison (in der Regel zwischen Oktober und März) geboren werden, sollten das Antikörperpräparat möglichst rasch nach der Geburt, wenn möglich noch vor Entlassung aus dem Krankenhaus, erhalten. Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollten im Herbst vor Beginn der Saison immunisiert werden, heißt es von der STIKO.
Eine Empfehlung zur maternalen Impfung mit Abrysvo, die auch dem Schutz der Neugeborenen dient, sprach die Kommission nicht aus, da hierfür die Datenlage bislang nicht aus.
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