Grüne drängen auf baldiges Cannabis-Gesetz |
Ob ein deutsches Gesetz zur Cannabislegalisierung überhaupt zur restriktiven EU-Gesetzgebung passen könnte, ist hierbei demnach fraglich. Denn was Lauterbach plant, würde den seit 2004 geltenden Rahmenbeschluss des Rates zum Drogenhandel konterkarieren. Demnach sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, so gut wie alle Handlungen, die mit Drogen zu tun haben, »mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen« zu belegen, zitiert die SZ aus dem Regelwerk. Einzig ausgenommen von den strafbewehrten Handlungen ist der persönliche Konsum. Hierbei dürften die einzelnen Länder abweichende Regelungen treffen. Deutschland dürfte demnach, wie die SZ anführt, einzelnen Personen den Besitz von kleinen Mengen Cannabis für den Eigengebrauch erlauben. Auch das Ziehen von Hanfpflanzen für den eigenen Konsum könnte demnach gestattet sein. Mehr aber auch nicht.
Geht es nach Lauterbach, eröffnet die geplante Legalisierung aber einen neuen, privatwirtschaftlich organisierten und gleichzeitig staatlich streng kontrollierten Riesenmarkt, der neben Konsum auch Herstellung von und Handel mit Cannabis umfasst. Über den bloßen Privatkonsum, wie er zum Beispiel in den Niederlanden regelkonform zum EU-Rahmenbeschluss geduldet wird, würde dies bei Weitem hinausgehen. Bereits jetzt bringen sich Cannabisunternehmen in Stellung, über den Verkauf wird heftig diskutiert, für den bekanntlich neben Lizenzgeschäften auch Apotheken infrage kommen könnten. Bis hierzu tatsächlich ein Gesetz steht, bleibt es also spannend.