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Vorschlag der EU-Kommission

Grenzübergreifende E-Rezept-Einlösung bis 2025 geplant

Wenn es nach der EU-Kommission geht, dann könnten schon in wenigen Jahren alle EU-Bürger mit Heilberuflern in der ganzen EU auf digitalem Wege ihre persönlichen Gesundheitsdaten teilen oder E-Rezepte grenzübergreifend einlösen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission am heutigen Dienstag vorgelegt.
Charlotte Kurz
03.05.2022  16:15 Uhr

Digitalisierung bringt zahlreiche Vorteile

Laut Kommission bietet der Vorschlag dabei für alle Gruppen Vorteile: Für Patienten und EU-Bürger soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten schlicht einfacher und transparenter werden. Auch die Arbeit der Heilberufler soll durch diese Schritte erleichtert werden. Sie sollen durch die digitalen Daten bessere Entscheidungen bezüglich Behandlung und Diagnose treffen können, und die bürokratische Mehrbelastung etwa durch Papierarbeit soll sinken. Zudem sollen auch die Kosten etwa durch Verringerung von doppelter Arbeit, Diagnosen oder Tests sinken. Und: Die Forschung soll dank des Europäischen Gesundheitsdatenraums von größeren Datenbanken profitieren.

Dies werde die Forschung effizienter und kostengünstiger machen, betonte die Kommission. Auch die Industrie soll hier profitieren und damit innovativer werden können, um die Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Zudem könne die Industrie die Daten auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz besser nutzen. Schlussendlich soll auch die Politik von dem EU-weiten Datenraum profitieren. Sie soll hiermit einfacher Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, um sie für eine bessere Gestaltung der Gesundheitssysteme zu nutzen.

In einigen EU-Ländern ist grenzübergreifendes E-Rezept schon möglich

Bis zur Erreichung der geplanten Ziele ist dabei noch einiges zu tun. Zwar würden in zwei Dritteln der 27 EU-Mitgliedstaaten bereits E-Rezepte und digitale Patientenakten genutzt, aber nur in einigen wenigen Ländern können diese auch über Landesgrenzen hinweg eingesetzt werden. 10 Mitgliedsstaaten könnten zudem bereits heute »MyHealth@EU« nutzen, das die grenzübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten in bestimmten Bereichen ermöglicht. Apotheken in Kroatien, Estland, Finnland oder Portugal könnten etwa E-Rezepte aus diesen vier Ländern annehmen. Zugriff auf elektronische Patientenkurzakten aus bereits teilnehmenden EU-Staaten haben Ärzte etwa in Tschechien, Malta, Portugal, Kroatien oder Spanien. Auf der anderen Seite werden laut EU-Kommission in 11 Ländern immer noch Papierrezepte genutzt, dazu gehört auch Deutschland. Hier steht die flächendeckende Einführung des E-Rezepts noch aus, derzeit wird die digitale Verordnung noch in Modellprojekten erprobt. Zwar gibt es hierzulande bereits seit 2021 die elektronische Patientenakte in Deutschland, eine entsprechende Weiterentwicklung hatte sich dieses Jahr aber ebenfalls verzögert.

Insgesamt soll die Schaffung des Europäischen Datenraums rund 11 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren einsparen. Davon sollen 5,5 Milliarden durch besseren Zugang und Austausch von Daten in der Gesundheitsversorgung und weitere 5,4 Milliarden Euro durch die bessere Nutzung der Daten für die Forschung, Innovation und Politikgestaltung gespart werden. Allerdings wird die geplante Digitalisierung auch erst einmal etwas kosten. So rechnen die Mitgliedsstaaten mit rund 12 Milliarden Euro für entsprechende Investitionen. Von der EU soll es allerdings Förderungsmöglichkeiten geben, die EU-Kommission selbst will zudem 810 Millionen Euro investieren, um den EHDS zu unterstützen.

Noch ist dieser Vorschlag in der EU allerdings nicht beschlossen. Die vorgestellten Pläne der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Beratung weitergeleitet. Erst wenn diese zustimmen, beziehungsweise diese auch verabschieden, wird dieser Plan auch verwirklicht.

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