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Anhörung im Bundestag

Gesundheitsausschuss berät über AvP-Insolvenz

Die Insolvenz des Rechenzentrums AvP schlägt auch in der Politik inzwischen hohe Wellen. Am kommenden Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss im Bundestag mit dem Thema befassen. Dabei dürfte auch die Frage zur Debatte stehen, wie man Apotheker in Zukunft vor Zahlungsausfällen schützt.
Stephanie Schersch
02.10.2020  10:18 Uhr

Nach der Pleite des Rechenzentrums AvP werden die Rufe nach politischer Unterstützung immer lauter. Bis zu 3000 Apotheken sollen betroffen sein, sie haben zum Teil mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen. Zuletzt hatten viele Apotheker Briefe an Politiker verschickt und auf schnelle Hilfen etwa in Form zinsloser Kredite gedrängt. Auch die Opposition im Bundestag hatte zuletzt Druck auf die Regierung ausgeübt.

Nun findet am 7. Oktober kurzfristig eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt, in der die Abgeordneten die AvP-Pleite umfassend beleuchten wollen. Berichten sollen dann unter anderem zwei Vertreter der ABDA sowie der zuständige Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos. Zudem werden Staatssekretäre aus den Ministerien für Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft an dem Treffen teilnehmen. Zu klären ist unter anderem die Frage, welche Zahlungen an Apotheken noch ausstehen. Da vielen Offizinen Abrechnungen von AvP fehlen, fällt die Ermittlung einer genauen Summe schwer. Immerhin hat das Rechenzentrum nach Informationen der PZ inzwischen die August-Abrechnungen an einen Teil der betroffenen Apotheken verschickt. Völlig offen ist zudem die Frage, wie viele Rezepte noch bei AvP liegen und bislang gar nicht abgerechnet wurden.

Zwei Wege für die Zukunft

Thema der Anhörung könnten darüber hinaus die langfristigen Konsequenzen der AvP-Pleite sein. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege denkbar, um Apotheken im Falle einer Abrechner-Insolvenz künftig vor Zahlungsausfällen zu bewahren. So ist die Abrechnung mit den Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V in den Paragrafen 300 und 302 geregelt. Hier könnten Treuhandkonten für die Zahlungen der Kassen verankert werden. Auf diese Weise wäre das dort hinterlegte Geld im Falle einer Pleite weitgehend geschützt. Ein zweiter Weg würde direkt über das Insolvenzrecht führen. Auch hier könnten Sonderregeln für die Zahlungen der Kassen festgeschrieben werden. Das Timing für eine solche Lösung ist günstig: Der Bundestag berät derzeit ohnehin über eine Reform der Insolvenzgesetzgebung.

Als kurzfristige Hilfsmaßnahme hatte das Bundesministerium für Gesundheit zuletzt Massedarlehen für die betroffenen Apotheken ins Spiel gebracht. Zur Begründung verweist BMG-Staatssekretär Thomas Steffen (CDU) in einem Schreiben an das Finanzministerium darauf, dass Monate vergehen dürften, bis die Apotheker Geld aus der Insolvenzmasse erhalten werden.

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