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E-Rezept
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Geschäftsmodell Apotheken-Plattform vor dem Aus?

Mit dem Rückzug der KV Schleswig-Holstein aus der E-Rezept-Testphase erlebt nicht nur die gesamte Einführung des neuen Verordnungssystems einen Rückschlag. Schaut man sich Widerspruchsgründe der Landesdatenschutzbeauftragten an, stellt sich auch die Frage, ob die Geschäftsmodelle der Apotheken-Plattformen und Versandhändler überhaupt noch zukunftsträchtig sind.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 23.08.2022  08:30 Uhr

Einlesen der Codes in die Apps ist nicht sicher

Aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen ist aber genau dieses Übermittlungsverfahren nicht zulässig. Sie bemängelt, dass man Rezept- und Patientendaten nach dem Einlesen des E-Rezept-Codes in der App frei einsehen kann. In ihrem Schreiben an die KVSH, das der PZ vorliegt, erklärt Hansen ihre Bedenken mit dem Konzept von Smartphone-Apps aus dem Apothekenmarkt, bei denen genau diese Code-Weiterleitung praktiziert wird: »Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des jeweiligen QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von in der Telematikinfrastruktur der Gematik enthaltenen Daten einer Verordnung zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ermöglicht: Beim Einlesen von QR-Codes in solche Apps werden die Verordnungsdaten ermittelt und den App-Nutzenden angezeigt.«

Hansen: Auch Foto-Funktion der Online-Apotheken betroffen

Auf Nachfrage der PZ fügt Hansen hinzu, dass auch die Angebote bestimmter Online-Apotheken diese aus Ihrer Sicht unzulässige E-Rezept-Weiterleitung anbieten. »Wenn ohne weitere Berechtigungsprüfung jeder, der auf den QR-Code Zugriff hat, mit einfachen Mitteln wie kostenlosen Apps oder durch Nutzung von Online-Apotheken das vollständige E-Rezept sichtbar machen kann, kommt dies der Übermittlung von Gesundheitsdaten gleich.« Auf die Frage der PZ, welche Beispiele im Markt sie als unzulässig betrachte, wies Hansen auf das App-Angebot des Apotheken-Softwareherstellers Pharmatechnik hin, der in seiner Anwendung »Meine Apotheke« eine E-Rezept-Weiterleitung via App anbietet.

Aber Hansen übt grundsätzlich Kritik an der derzeitigen Praxis aller Plattformen und Versandhändler, die ihren Kunden für die E-Rezept-Codes die Foto-Funktion anbieten. »Hinzu kommt die Nutzungsmöglichkeit von Online-Apotheken, die ein E-Rezept-Scanning ohne Berechtigungsprüfung anbieten«, so die Landesdatenschutzbeauftragte wörtlich. Zur Erklärung: Weil über die E-Rezept-App der Gematik wegen des komplexen NFC-Zugangs nur sehr wenige E-Rezepte weitergeleitet werden konnten, hatten die Plattformen und Versender damit begonnen, ihren Kunden Foto-Anwendungen bereitzustellen, mit denen sie die Papierausdrucke der E-Rezept-Codes abfotografieren konnten, um diese an die Plattform beziehungsweise den Versender weiterzuleiten.

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