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Telemedizinanbieter
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Gericht weist Teleclinic in die Schranken

Das Sozialgericht München hat den Telemedizinanbieter Teleclinic in seine Schranken gewiesen und wesentliche Teile des Geschäftsmodells in der vertragsärztlichen Versorgung verboten. Geklagt hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Die Ärzte sehen mit dem Urteil die Rechtssicherheit gestärkt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 21.07.2025  16:46 Uhr

KVB: Mitmachen ja, aber nur mit den geltenden Regeln

Die KV Bayern wertet den Richterspruch in erster Instanz als Erfolg. »Das Urteil des Sozialgerichts München ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Rechtssicherheit in der Telemedizin«, betonen Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp vom KV-Vorstand in einer Mitteilung. Mit dem Urteil werde der vertragsarztrechtliche Rahmen gestärkt. Kommerzielle Telemedizinanbieter müssten die geltenden Regelungen beachten, nur dann könnten sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die KVB empfiehlt allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, bei der Nutzung von Videodienstanbietern auf die Korrektheit der Inhalte zu achten, die ihre berufs- und vertragsarztrechtlichen Pflichten betreffen.

Die KVB hatte den zu Doc Morris gehörenden Anbieter verklagt. Schon öfter haben sich Gerichte mit dem Teleclinic-Geschäftsmodell befasst. Vor gut einem Jahr verbot das Landgericht München der Doc-Morris-Tochter beispielsweise, sich ungefragt Patienten von dem Versender zuführen zu lassen.

Teleclinic tritt zudem als technischer Dienstleister für Krankenkassen auf. Die enge Verbindung zwischen Teleclinic und Doc Morris wird teils kritisch gesehen. 

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