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Heidelberger Bluttest-Affäre

Gericht stoppt Vorlage des Abschlussberichtes 

In der Heidelberger Bluttest-Affäre um den Chef der Universitäts-Frauenklinik, Christof Sohn, hat die externe Kommission der Uniklinik ihren Abschlussbericht nicht wie geplant vorlegen können. Grund sei eine von Sohn beantragte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Simone Schwanitz bei der Absage der Pressekonferenz am Dienstag.
dpa
22.10.2019  14:00 Uhr

»Mit dieser Anordnung wird es dem Universitätsklinikum vorläufig untersagt, sich zu wesentlichen Ergebnissen der Sachverhaltsaufklärung der unabhängigen Kommission zu äußern, soweit sie die Person von Herrn Prof. Sohn betreffen und das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren.« erklärt Schwanitz.  Das Uniklinikum prüfe jetzt, welche rechtlichen Mittel eingelegt werden können. Das Gericht teilte zur Begründung mit, dass vor dem Hintergrund des gegen Sohn eingeleiteten Disziplinarverfahrens noch offen sei, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen. »Ungesicherte Vorwürfe gravierender Art dürften aber nicht vom Antragsgegner in die Öffentlichkeit getragen werden.« Sohn hatte im Februar einen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs vorgestellt - zu früh und entgegen zahlreicher Bedenken etwa bezüglich der Zuverlässigkeit des Tests, wie sich herausstellte.

 

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