Gericht stoppt Vorlage des Abschlussberichtes |
Mit einem Bluttest, der sogenannten Liquid Biopsie, wollten die Forscher aus Heidelberg Brustkrebs erkennen. In einer großen PR-Kampagne wurde der Test im Februar als noch in diesem Jahr marktreif präsentiert - doch entscheidende wissenschaftliche Studien und Publikationen fehlten bis dato. / Foto: Shutterstock/angellodeco
»Mit dieser Anordnung wird es dem Universitätsklinikum vorläufig untersagt, sich zu wesentlichen Ergebnissen der Sachverhaltsaufklärung der unabhängigen Kommission zu äußern, soweit sie die Person von Herrn Prof. Sohn betreffen und das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren.« erklärt Schwanitz. Das Uniklinikum prüfe jetzt, welche rechtlichen Mittel eingelegt werden können. Das Gericht teilte zur Begründung mit, dass vor dem Hintergrund des gegen Sohn eingeleiteten Disziplinarverfahrens noch offen sei, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zutreffen. »Ungesicherte Vorwürfe gravierender Art dürften aber nicht vom Antragsgegner in die Öffentlichkeit getragen werden.« Sohn hatte im Februar einen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs vorgestellt - zu früh und entgegen zahlreicher Bedenken etwa bezüglich der Zuverlässigkeit des Tests, wie sich herausstellte.