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Hämophilie A

Gentherapie wirksam in Phase-III-Studie

Valoctocogen roxaparvovec (Roctavian™) ist ein nicht zugelassenes Gentherapeutikum, das zur Behandlung von Patienten mit Hämophilie A vorgesehen ist. Jetzt wurden Zwischenergebnisse einer Phase-III-Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit publiziert.
Theo Dingermann
Annette Rößler
17.03.2022  16:30 Uhr

Verhalten positive Reaktion

Gegenüber dem »Science Media Center« bezeichnete Privatdozent Dr. Robert Klamroth vom Vivantes Klinikum im Friedrichshain in Berlin die Ergebnisse als erfolgversprechend. Viele Patienten könnten nach der Therapie auf die regelmäßige Injektion von Faktor VIII verzichten. »Das setzt sich auch zwei Jahre nach der Gentherapie fort«, so Klamroth. Allerdings sei die Gentherapie nicht für alle Patienten geeignet und komme etwa dann nicht infrage, wenn neutralisierende Antikörper gegen das Vektorvirus AAV-5 vorhanden seien.

Auch könne eine Gentherapie mit adenoassoziierten Viren die Hämophilie nicht final heilen, weil das in die Leberzelle eingebrachtes Gen nicht in das Erbgut integriert werde. »Wenn die Leber sich im Laufe der Jahre regeneriert und neue Leberzellen bildet und alte absterben, dann sterben auch die Leberzellen ab, die das Gen tragen. Die eingeschleuste Erbinformation geht dann wieder verloren. Dann kann dieselbe Therapie nicht wiederholt werden, weil einem bei der einmaligen Injektion sehr viele Viren infundiert werden, gegen die der Körper dann viele neutralisierende Antikörper bildet«, erklärte Klamroth.

Kein laufendes Zulassungsverfahren in der EU

Wie lange der Effekt dieser Therapie anhält, ist momentan noch unbekannt. Dies hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bereits vor zwei Jahren bemängelt und Roctavian-Hersteller Biomarin um Klarstellung gebeten. Zudem hatte die EMA im Rahmen des damals laufenden Zulassungsverfahrens Bedenken über die interindividuelle Variabilität des Ansprechens auf die Therapie und ein unbefriedigendes Sicherheitsprofil des Gentherapeutikums geäußert und auch diesbezüglich weitere Daten angefordert.

Biomarin zog daraufhin den Zulassungsantrag am 4. November 2020 zurück. Man sehe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, die geforderten Daten bereitzustellen, hieß es zur Begründung. Allerdings haben die sich abzeichnenden positiven Ergebnisse der GENEr8-1-Studie diese Einschätzung zwischenzeitlich offenbar geändert, denn am 15. Juli 2021 informierte Biomarin darüber, einen neuen Zulassungsantrag bei der EMA gestellt zu haben. Mit einer Entscheidung der EMA darüber, ob sie diesen Antrag akzeptiere, sei in der ersten Jahreshälfte 2022 zu rechnen.

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