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Covid-19
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Genesen und Geimpft – es ist kompliziert

Wer eine Coronainfektion überstanden hat, gilt als genesen. Aber nicht für lange. Um einen vollständigen Immunschutz zu haben, müssen noch Impfungen folgen. Doch wer sollte wann und wie geimpft werden?
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 31.01.2022  09:00 Uhr

Impfzertifikat für Genesene: Antikörpertest geht auch

Anders als beim Covid-19-Genesenennachweis ist bei der Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats für Genesene auch ein serologischer Nachweis (Antikörpertest) einer Coronainfektion möglich: Da bei diesen keine sichere Aussage über den Infektionszeitpunkt getroffen werden könne, solle die notwendige einzelne Impfstoffdosis bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose gegeben werden, heißt es von der STIKO. An diese labordiagnostischen Befunde stellt die Kommission spezielle Anforderungen: »Sie sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.«

Einen Sonderfall stellen Personen mit Immunschwäche dar: Laut STIKO solle bei immundefizienten Patienten, die nachweislich eine Coronainfektion durchgemacht haben, im Einzelfall entschieden werden, ob eine Impfdosis zur Grundimmunisierung ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hänge maßgeblich von Art und Ausprägung der Immundefizienz ab.

Auffrischung für alle empfohlen

Für alle Genesenen ab zwölf Jahren, die nach einer Infektion noch eine zusätzliche Impfung erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Jugendliche von zwölf bis 17 Jahre sollten hierfür eine Dosis Comirnaty® (Biontech/Pfizer) in einer Dosierung von 30 µg im Abstand von drei bis sechs Monaten zur vorangegangenen Impfdosis erhalten. Ab 18 Jahre gilt: Der Booster sollte im Abstand von »in der Regel drei Monaten zur vorausgegangenen Impfdosis« ebenfalls mit Comirnaty in der gleichen Dosierung erfolgen. Über-30-Jährige können auch den mRNA-Impfstoff Spikevax® (50 µg) von Moderna als Booster erhalten.

Bei Personen, die sich nach ein oder zwei Impfdosen mit Corona infizieren, gelten wieder besondere Regeln: Hier wird nach dem Abstand der Infektion zur Impfung unterschieden, ob eine zweite Impfdosis zur Grundimmunisierung notwendig ist. Liegen zwischen der ersten Impfdosis und der nachfolgenden Infektion weniger als vier Wochen, muss noch eine zweite Impfdosis folgen (bei PCR-Bestätigung Impfung nach drei Monaten und bei serologischem Nachweis Impfung nach mindestens vier Wochen). Liegen zwischen der ersten Impfdosis und der Infektion vier Wochen oder mehr, ist die Grundimmunisierung damit abgeschlossen. Auch diese Personen sollten sich nach den oben genannten Bedingungen boostern lassen. Das gilt auch für Personen, die sich nach einer vollständigen Grundimmunisierung (mit zwei Dosen) noch infizieren – sie sollten laut STIKO ebenfalls drei Monate nach der Infektion einen Booster erhalten.

Aus immunologischer Sicht ist Letzteres nicht vollständig nachzuvollziehen – gerade mit Blick auf die jetzt kursierende Omikron-Variante. Vor Kurzem berichteten Experten bei einer Veranstaltung des Science Media Center Deutschland, dass doppelt Geimpfte, die sich mit Omikron infizieren, durch die Infektion ihre Immunantwort deutlich verbreitern können, sodass sie ältere Varianten und Omikron gut neutralisieren könnten. Dabei wirke die Infektion prinzipiell wie ein Booster. Ein dritter Kontakt mit dem Erreger – ob durch Infektion oder Impfung – führe nicht nur zum Anheben der Antikörpertiter, sondern auch zur Bildung von qualitativ hochwertigeren Antikörpern.

Wichtig zu wissen: Eine Durchbruchinfektion ändert nichts am Geimpftenstatus. In der »Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der Covid-19-Zertifikate durch Apotheker« der ABDA heißt es dazu: Apotheken könnten das Covid-19-Genesenenzertifikat auch generieren, wenn bereits Covid-19-Impfzertifikate vorlägen, also trotz Impfung eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. »Die bestehenden Covid-19-Impfzertifikate behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Zertifikate schließen sich bei Verwendung der entsprechenden Apps auch nicht gegenseitig aus.« 

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