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Covid-19
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Genesen und Geimpft – es ist kompliziert

Wer eine Coronainfektion überstanden hat, gilt als genesen. Aber nicht für lange. Um einen vollständigen Immunschutz zu haben, müssen noch Impfungen folgen. Doch wer sollte wann und wie geimpft werden?
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 31.01.2022  09:00 Uhr

Um den Genesenenstatus herrscht derzeit einige Verwirrung. Mitte Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) den Genesenenstatus für Ungeimpfte von sechs Monaten auf drei Monate (62 Tage) verkürzt. Der medizinische Grund hierfür ist die Verbreitung der Omikron-Variante von SARS-CoV-2, vor der eine durchgemachte Infektion sowie auch Coronaimpfungen nur unzureichenden Schutz bieten.

Laut den fachlichen Vorgaben des RKI können seit dem 15. Januar Covid-19-Genesenennachweise dann ausgestellt werden, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Zum einen muss die Coronatestung zum Nachweis der Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein. Das bedeutet, dass Antikörpertests (serologische Nachweise) nicht ausreichen. Zum anderen muss das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. In anderen Worten: Der Genesenennachweis hat nur noch 62 Tage Gültigkeit.

Wer gilt als grundimmunisiert?

Um gegen Covid-19 grundimmunisiert zu sein, muss nach der Genesung noch eine Coronaimpfung folgen. Die Empfehlungen, welche Genesenen zu welchem Zeitpunkt eine Impfung erhalten sollen, spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) aus. Eine entsprechende Tabelle ist in den aktuellen Empfehlungen enthalten, die im »Epidemiologischen Bulletin« (Nr. 3/2022) veröffentlicht sind. Für genesene Kinder unter zwölf Jahren gibt es noch keine generelle Empfehlung der STIKO zu einer Covid-19- Impfung, lediglich vorerkrankte Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen nach Infektion eine Impfdosis erhalten.

Bei Genesenen ab zwölf Jahren unterscheidet die STIKO nach dem Zeitpunkt der Infektion und der Art des Infektionsnachweises, wie weiter vorzugehen ist. Der STIKO zufolge sollten alle Personen ab zwölf Jahren, die eine durch PCR-­Testung gesicherte SARS-­CoV­-2-­Infektion durchgemacht haben, eine Covid-19-Impfstoffdosis im Abstand von drei Monaten nach der Infektion erhalten. Die Gabe der Impfstoffdosis ist bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn etwa eine Exposition gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz vermittelt (Immunflucht-Varianten). »Die aktuell zirkulierende Omikron-Variante ist eine solche Variante«, heißt es von der STIKO. Bislang gibt es keine Empfehlung zum spätestmöglichen Zeitpunkt der Erstimpfung nach Genesung, über den hinaus eine zweimalige Impfung empfohlen würde.

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