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Ausschreibungsfristen

Generika-Hersteller beschweren sich über AOK-Rabattverträge

Zwischen dem Branchenverband Pro Generika und den AOKen ist ein Streit um eine neue Rabattvertragsausschreibung losgebrochen. Die AOK-Gemeinschaft hat 111 Wirkstoffe bzw. Kombinationen in acht Gebietslosen ausgeschrieben. Bis zum 20. April müssen die Hersteller ihre Anträge einreichen. Für Pro Generika ist diese Frist zu kurz gefasst. Die Hersteller verweisen auf die Liefersicherheit. Die AOK hat kein Verständnis für die Beschwerde.
Benjamin Rohrer
19.03.2021  11:20 Uhr

AOK: Gesetzliche Vorgabe wurde eingehalten

Nach Informationen der PZ ist die aktuell gesetzte Frist der AOKen in der Tat knapper bemessen als bei den vergangenen Ausschreibungen – hier hatte das AOK-System jeweils mindestens sieben bzw. acht Wochen Zeit gegeben. Ein Sprecher der federführenden AOK Baden-Württemberg wies die PZ auf die gesetzliche Vorgabe hin: Demnach sieht das Vergaberecht eine Frist von 35 Tagen vor, die AOK gewähre den Unternehmen allerdings 43 Tage und somit »deutlich mehr« Zeit. Und weiter: »Unsere Erfahrungen zeigen uns, dass leistungsfähige Unternehmen diese über die gesetzliche Vorgabe hinaus verlängerte Frist nur selten vollständig ausschöpfen müssen.«

Auf die Frage der PZ, wie die vorangegangenen Fristen waren, antwortete der AOK-Sprecher nicht konkret. Er wies allerdings darauf hin, dass sich gesetzliche Ferienzeiten und Feiertage verlängernd auf die Fristen auswirken können. Ebenso könnten »Überarbeitungen der technischen Rahmenmodalitäten« für längere Fristen sorgen. Sollte die Fristsetzung für ein Unternehmen nicht ausreichen, gebe es zudem die Möglichkeit einer Beschwerde.

Keine Fristverlängerung geplant

Den Hinweis von Pro-Generika-Chef Bretthauer, dass die Unternehmen die Gebote so kurzfristig nicht erstellen könnte, will das AOK-System nicht gelten lassen. Wörtlich sagte der AOK-Sprecher: »Wir sind zuversichtlich, dass die Mitgliedsunternehmen von Pro Generika leistungsfähiger sind als ihr Interessensverband vermutet. Alles andere würde unseren Erfahrungen widersprechen.« Zudem gebe es eine von der AOK bereitgestellte Software, die die Hersteller bei der Angebotserstellung unterstütze. »Dieses Programm generiert alle erforderlichen Unterlagen maschinell. So kommt es üblicherweise oft dazu, dass die Bieter ihr Angebot lange vor Fristende einreichen«, so der AOK-Sprecher. Von einer Fristverlängerung will die AOK absehen – daraus ergebe sich kein Vorteil für die Angebotsabgabe. Man gehe davon aus, dass sich die Hersteller nicht erst zur Veröffentlichung der Ausschreibung mit der Robustheit ihrer Lieferketten beschäftigen.

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