Gematik veröffentlicht finale Spezifikation |
Die EPA soll unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) abgerufen werden. / Foto: ABDA
Die Gematik hat am 14. August 2024 die finale Spezifikation für die Fortentwicklung der EPA für alle veröffentlicht. Damit ist die technische Grundlage für die Umsetzung der EPA Version 3.1 durch die Industrie gegeben. Diese bildet gleichzeitig die erste Ausbaustufe der neuen elektronischen Patientenakte, welche für Juli 2025 geplant ist.
Die Spezifikation beinhaltet technische Festlegungen zum Ausbau des digital gestützten Medikationsprozesses, der das Zusammenspiel von elektronischer Medikationsliste und elektronischem Medikationsplan sowie relevanten Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfasst. Auch die technischen Voraussetzungen für die Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) werden mit der Spezifikation geregelt.
Die EPA für alle startet im Januar 2025 mit der elektronischen Medikationsliste (EML). Die Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen E-Rezepten sollen so schnell und übersichtlich angezeigt werden. Das soll gleichzeitig die Erstellung und Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans (EMP) erleichtern. Bereits vorliegende Informationen können damit einfach in den EMP übernommen werden.
Der EMP, der ab Sommer 2025 mit der ersten Ausbaustufe in der EPA verankert werden soll, ist ein weiterer Baustein des digital gestützten Medikationsprozesses. Er bietet unter anderem Informationen zum Einnahmegrund, ergänzende Hinweise zur Einnahme oder komplexe Dosierschemata. Patientinnen und Patienten sollen künftig vom EMP profitieren: Er ermöglicht eine institutionsübergreifende und patientenzentrierte Dokumentation. Wechselwirkungen bei Medikamenten könnten so frühzeitig erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus wird auch die Abgabe verschreibungsfreier Medikamente erfasst werden können.
Relevante Zusatzinformationen zur AMTS können beispielsweise Allergien oder Unverträglichkeiten von Medikamenten, die Körpergröße einer Patientin/eines Patienten oder das Gewicht sein – also personenbezogene Informationen, die den Entscheidungsprozess über Abgabe oder Absetzung von Medikamenten unterstützen können. Diese Angaben können durch die Versorgenden aufgenommen werden.