Gematik beschließt E-Rezept-Weiterleitung via EGK |
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist für alle Gesellschafter bindend. Alle Gesellschafter sind also dazu verpflichtet, ihn umzusetzen. Der Beschluss enthält dem Vernehmen nach zwar keine weiteren Vorgaben über einen möglichen Zeitplan für die Einführung des EGK-Verfahrens. Allerdings wird angestrebt, das Verfahren noch in der ersten Phase des Pilotprojektes zur E-Rezept-Einführung zu etablieren. Zur Erklärung: Ab dem 1. September wird zunächst nur in Westfalen-Lippe das neue Verordnungssystem erprobt. Weil das EGK-Verfahren noch nicht etabliert ist und auch die Gematik-App nicht reibungslos funktioniert, werden die teilnehmenden Ärzte im Pilotprojekt zunächst wohl E-Rezepte ausdrucken müssen. Denkbar ist aber auch, dass in Westfalen-Lippe ein alternatives Verfahren zur Weiterleitung der Rezept-Codes zur Anwendung kommt. Eine entsprechende Bemerkung hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber der PZ getätigt.
Die E-Rezept-Krise ist auch das Fokusthema in der aktuellen Ausgabe des PZ-Podcasts »PZ Nachgefragt«. Hier kommen Sie zu der Folge.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.