Gematik beschließt E-Rezept-Weiterleitung via EGK |
Nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik soll die E-Rezept-Weiterleitung via EGK nun schnellstmöglich umgesetzt werden. / Foto: IMAGO/Zoonar
Nach der Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins, Marit Hansen, steckt das E-Rezept in der Krise. Hansen hat mit Blick auf die Einführung des neuen Verordnungssystems grundlegende, datenschutzrechtliche Fragen zur E-Rezept-Weiterleitung außerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI) aufgeworfen. Hinzu kommt, dass es innerhalb der TI weiterhin keine flächendeckende Anwendung gibt, mit der Patienten ihre E-Rezepte den Apotheken ihrer Wahl problemlos zuweisen können. Denn: Der Königsweg, der über die Smartphone-App der Gematik etabliert werden sollte, funktioniert noch nicht reibungslos. Schließlich ist das Anmeldeverfahren in der App zu komplex und nur für sehr wenige Patienten zugänglich.
Doch eine massentaugliche Lösung liegt seit Monaten offenbar fertig vor: die E-Rezept-Weiterleitung über die elektronische Gesundheitskarte (EGK). Bei diesem Verfahren stellt der Arzt in der Praxis das E-Rezept wie gewohnt über seine Software aus und der Patient ermächtigt die Apotheke mittels EGK, die dann quasi als Schlüssel dient, auf die ausgestellten E-Rezepte zuzugreifen. Für dieses Verfahren liegt von der Gematik auch schon seit Dezember 2021 eine technische Beschreibung (Spezifikation) vor. Doch wegen juristischer Diskussionen war eine Umsetzung bislang ausgeblieben.
Doch nach Informationen der PZ kommt nun Bewegung in die Sache. Demnach hat die Gesellschafterversammlung der Gematik am gestrigen Montagnachmittag beschlossen, dass die Weiterleitung von E-Rezepten von der Gematik nun schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Demnach startet nun ein Kommentierungsverfahren, bei dem die Gesellschafter der Gematik – zu denen neben dem Bundesgesundheitsministerium, den Krankenkassen und den Apothekern auch die Kassenärzte gehören – die Chance bekommen, das technische Verfahren zur Weiterleitung zu kommentieren. Außerdem müssen die Anbieter von Software-Lösungen für Apotheken nun schnellstmöglich Updates produzieren, mit denen die Apotheken via Warenwirtschaft die E-Rezept-Informationen nach einem Stecken der EGK auf dem Fachdienst der Gematik einsehen können.
Dem Vernehmen nach gibt es allerdings noch letzte datenschutzrechtliche Bedenken: Offenbar war die Gematik vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darauf hingewiesen worden, dass man beim EGK-Verfahren sicherstellen müsse, dass die Apotheken nur die Verordnungen einsehen können, die der Patient für sie freigeben will, um beliefert zu werden. Nach Informationen der PZ will die Gesellschafterversammlung, in der das BMG eine 51-Prozent-Mehrheit hält, dem Bundestag dazu eine gesetzliche Klarstellung vorschlagen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.