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E-Rezept

Gematik-App: Apothekensuche listet auch ausländische Versender auf

Wie können Kunden mit der E-Rezept-App die Verfügbarkeit ihres Arzneimittels in der Apotheke abfragen? Unter anderem um dieses Thema ging es bei der heutigen Digital-Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH).
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 13.01.2021  09:00 Uhr

Ab Mitte dieses Jahres können Ärzte ihren Patienten das E-Rezept digital bereitstellen. Und ab dem Jahr 2022 wird die digitale Verordnung dann verpflichtend. Wie die Einlösung eines E-Rezepts genau abläuft, darüber informierten verschiedene Experten aus dem Gesundheitswesen bei einer Digital-Veranstaltung, zu der am gestrigen Dienstag der BAH eingeladen hatte.

Ab Mitte 2021 soll die Gematik laut Gesetz die für das E-Rezept nötigen Komponenten bereitstellen – dazu gehört auch die von der Gesellschaft in Auftrag gegebene E-Rezept-App. Mit der E-Rezept-App der Gematik sollen Versicherte in einer Apotheke ihrer Wahl auch unverbindlich anfragen können, ob ihr Arzneimittel vorrätig ist. Bis zu drei Anfragen seien gleichzeitig möglich, so Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik. Die unverbindliche Anfrage enthält Informationen zum Medikament wie die PZN, dem Rezepttyp, das Aut-idem-Feld sowie ein Institutionskennzeichen und landet im Warenwirtschaftssystem der Apotheke. Zum Teil übernimmt das System dann selbst die Rückmeldung an den Kunden, ob das Präparat sofort verfügbar, noch am selben oder erst am nächsten Werktag verfügbar oder gar nicht zu haben ist. Auch erfährt der Kunde, ob eine Abholung vor Ort nötig ist, ein Botendienst zur Verfügung steht oder ein Versand möglich ist. Zusätzlich kann das Apothekenpersonal über eine Freitext-Funktion weitere Auskünfte hinzufügen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch alles unverbindlich.

Der Versichterte entscheidet anschließend in seiner App selbst, in welcher der angefragten Apotheken er sein E-Rezept verbindlich einlösen möchte. Erst dann wird der Zugriffslink auf die digitale Verordnung an die Apotheke übermittelt. Auch nach der Einlösung kann das Apothekenteam via Chat-Funktion Kontakt zum Kunden aufzunehmen.

Ist das E-Rezept also vorab per App übermittelt, muss der Kunde seine Bestellung nur noch abholen. Alternativ kann er den auf seinem Smartphone gespeicherten 2D-Code für das E-Rezept auch erst in der Apotheke scannen lassen oder aber einen Papierausdruck vom Arzt an den Apotheker übergeben. Neumann weist darauf hin, dass die Überprüfung von Rabattverträgen weiterhin unveränderlich nötig ist. In der App lasse sich jedoch später nachvollziehen, welches Präparat der Patient genau erhalten habe. Auf Wunsch kann der Patient diese Information dann auch seinem Arzt zugänglich machen.

Automatischer Prozess vereinfacht vieles

Das Abzeichnen des E-Rezepts erfolgt nicht mehr auf Papier, sondern im Warenwirtschaftssystem. Ohne Änderung an der Verordnung reicht dafür die einfache elektronische Signatur, wird hingegen etwas verändert, ist eine qualifizierte elektronische Signatur mithilfe des Heilberufsausweises (HBA) nötig. Nach Abgabe des Arzneimittels wird die digitale Verordnung dann direkt ans Abrechnungszentrum weitergeleitet. Der automatisierte Prozess vereinfache vieles – nicht nur für die Apotheken, sondern auch für die Krankenkassen, betonte Neumann.

Patienten, die keine App nutzen möchten, können sich die elektronische Verordnung beim Arzt ausdrucken lassen. Derzeit ist laut Neumann vorgesehen, dass der Ausdruck das Format A5 oder A4 haben wird. Diese neue Papierversion soll im Vergleich zur oft handgeschriebenen Vorgängervariante durch ihre bessere Lesbarkeit, ihren Wiedererkennungseffekt, der allgemeinen Reduktion des organisatorischen Aufwands bei den Leistungserbringern bei den Patienten vor allem in Sachen Akzeptanz punkten. Wichtig sei aber zu beachten, dass der Ausdruck »keine eigenständige Verordnung« darstelle, stellt Neumann klar. Mit anderen Worten ist er kein rechtgültiges Dokument, das ohne Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) eingelöst werden darf.

Gematik-App bietet diverse Filtereinstellungen

Über die E-Rezept-App sind außerdem verschiedene Filtereinstellungen bei der Apothekensuche möglich. Unter anderem kann der Nutzer sich darin die Ergebnisse nach Umkreis, Öffnungszeiten, persönlichen Favoriten oder Art der Apotheke – also Offizin oder Versandhandel – sortieren lassen. Nach Angaben von Christian Klose, Leiter der Unterabteilung »Gematik, Telematik-Infrastruktur, E-Health« im Bundesgesundheitsministerium (BMG), tauchen bei der Suche künftig ebenfalls Versender im In- und Ausland auf. Voraussetzung aber ist, dass diese sich an den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung gemäß §129 halten. Zudem muss es mit Blick auf den HBA sowie die Institutionskarte (SMC-B) Regelungen für ausländische Offizinen geben, denn diese Komponenten sind Voraussetzung für die TI-Nutzung. Noch nicht ganz klar ist offenbar außerdem, welche und ob es Schnittstellen aus der E-Rezept-App zu Drittanbietern geben wird. Das alles soll demnach das jüngste Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), nämlich das geplante Digitale-Versorgung-und-Pflege -Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), genauer regeln. Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das bereits in Kraft ist, ist allerdings vorgesehen, dass E-Rezepte über eine Weiterleitungsfunktion in die Apps anderer Anbieter übertragen werden können.

In Zukunft soll es darüber hinaus möglich sein, Folgerezepte einfach per Anruf in der Arztpraxis auszulösen und in die App zu integrieren. Auch das BtM-Rezept sowie das Grüne Rezept sollen perspektivisch digital verfügbar sein. Für Letzteres liegt der Gematik nach eigenen Angaben aber derzeit noch kein Auftrag vor. Noch nicht ganz ausgedient hat das Muster 16 (Rosa Rezept). Es wird in bestimmten Situationen wie etwa bei technischen Problemen sowie Haus- und Heimbesuchen auch weiterhin noch zum Einsatz kommen.

Schon im Rahmen der Expopharm Impuls hatte Gematik-Experte Neumann die E-Rezept-App im Oktober 2020 genauer vorgestellt und erklärt, wie die Nutzung der Anwendung für Patienten und Apotheker aussehen könnte. Das Video dazu sehen Sie hier:

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