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E-Rezept

Gematik-App: Apothekensuche listet auch ausländische Versender auf

Wie können Kunden mit der E-Rezept-App die Verfügbarkeit ihres Arzneimittels in der Apotheke abfragen? Unter anderem um dieses Thema ging es bei der heutigen Digital-Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH).
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 13.01.2021  09:00 Uhr
Gematik-App: Apothekensuche listet auch ausländische Versender auf

Ab Mitte dieses Jahres können Ärzte ihren Patienten das E-Rezept digital bereitstellen. Und ab dem Jahr 2022 wird die digitale Verordnung dann verpflichtend. Wie die Einlösung eines E-Rezepts genau abläuft, darüber informierten verschiedene Experten aus dem Gesundheitswesen bei einer Digital-Veranstaltung, zu der am gestrigen Dienstag der BAH eingeladen hatte.

Ab Mitte 2021 soll die Gematik laut Gesetz die für das E-Rezept nötigen Komponenten bereitstellen – dazu gehört auch die von der Gesellschaft in Auftrag gegebene E-Rezept-App. Mit der E-Rezept-App der Gematik sollen Versicherte in einer Apotheke ihrer Wahl auch unverbindlich anfragen können, ob ihr Arzneimittel vorrätig ist. Bis zu drei Anfragen seien gleichzeitig möglich, so Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik. Die unverbindliche Anfrage enthält Informationen zum Medikament wie die PZN, dem Rezepttyp, das Aut-idem-Feld sowie ein Institutionskennzeichen und landet im Warenwirtschaftssystem der Apotheke. Zum Teil übernimmt das System dann selbst die Rückmeldung an den Kunden, ob das Präparat sofort verfügbar, noch am selben oder erst am nächsten Werktag verfügbar oder gar nicht zu haben ist. Auch erfährt der Kunde, ob eine Abholung vor Ort nötig ist, ein Botendienst zur Verfügung steht oder ein Versand möglich ist. Zusätzlich kann das Apothekenpersonal über eine Freitext-Funktion weitere Auskünfte hinzufügen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch alles unverbindlich.

Der Versichterte entscheidet anschließend in seiner App selbst, in welcher der angefragten Apotheken er sein E-Rezept verbindlich einlösen möchte. Erst dann wird der Zugriffslink auf die digitale Verordnung an die Apotheke übermittelt. Auch nach der Einlösung kann das Apothekenteam via Chat-Funktion Kontakt zum Kunden aufzunehmen.

Ist das E-Rezept also vorab per App übermittelt, muss der Kunde seine Bestellung nur noch abholen. Alternativ kann er den auf seinem Smartphone gespeicherten 2D-Code für das E-Rezept auch erst in der Apotheke scannen lassen oder aber einen Papierausdruck vom Arzt an den Apotheker übergeben. Neumann weist darauf hin, dass die Überprüfung von Rabattverträgen weiterhin unveränderlich nötig ist. In der App lasse sich jedoch später nachvollziehen, welches Präparat der Patient genau erhalten habe. Auf Wunsch kann der Patient diese Information dann auch seinem Arzt zugänglich machen.

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