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»Datenklau«-Prozess

Geht’s jetzt vorm BGH weiter?

Schon wieder haben sich die Richter heute fast ausschließlich mit Anträgen der Verteidigung befasst. Der Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den IT-Fachmann Christoph H. kommt einfach nicht voran. Die Verteidigung ist unzufrieden, will das Verfahren endlich zum Abschluss bringen.
Jennifer Evans
23.11.2018  14:44 Uhr

Am heutigen Prozesstag lehnte die Strafkammer wieder eine Reihe von Anträgen der Verteidigung ab. Unter anderem ging es darum, mehrere ehemalige Pressesprecher aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu befragen. Die Botschaft der Richter: Sie halten ihre bisherigen »Erwägungen für ausreichend« und erhoffen sich durch weitere Zeugenvernehmungen oder durch die Beschaffung weiterer Dokumente keine neuen Erkenntnisse.  Allerdings betonte die Strafkammer, dass die Vielzahl der Anträge zur Verzögerung des Verfahrens geführt habe.

Das hielt Bellartz‘ Verteidiger Professor Carsten Wegner nicht davon ab nachzulegen. Er will nach wie vor den Verfasser der Anklageschrift und einige beteiligte Ermittler der Kriminalpolizei im Zeugenstand sehen. Von ihnen will er unter anderem wissen, wie der technische Ablauf des vermeintlichen Datendiebstahls sich zugetragen haben soll. Auch erbittet er sich zu diesem Punkt konkrete Hinweise von den Richtern oder vom Staatsanwalt, um seinen Mandanten besser verteidigen zu können. Abgesehen davon sei er aber längst für sein Schlussplädoyer bereit.

Schon seit Januar müssen sich der heutige Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und der IT-Spezialist H. vor dem Berliner Landgericht dafür verantworten, sich zwischen 2009 und 2012 im BMG Zugang zu E-Mails mit brisanten politischen Inhalten verschafft zu haben. Bellartz soll laut Anklage H. für diese Informationen bezahlt haben.

Wegner legte seine Kritikpunkte wieder gewohnt ausführlich dar. Der Mitangeklagte H. habe vom BMG alle Administratorenrechte erteilt bekommen, um auf die Postfächer der Mitarbeiter zuzugreifen. Nach Auffassung des Rechtsanwalts ist daher die zugrundeliegende Strafnorm der Anklage nicht zutreffend. In dem entsprechenden Paragraf 202a Strafgesetzbuch zum Ausspähen von Daten heißt es, dass sensible Daten besonders gegen unbefugten Zugang gesichert sein und diese Sicherung entsprechend von Unbefugten überwunden worden sein muss.

Dem Verteidiger fehlt die Information, um welche Überwindung und welche Daten es gehen soll. Daher mutmaßte er heute, dass sowohl das Gericht als auch die Ermittlungsbehörden hier »im Nebel stochern«, und wünscht sich fast, das Verfahren ginge in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Dann würde Wegner zufolge der Fall mit den »halbierten Vorwürfen Rechtsgeschichte schreiben«. Halbiert deshalb, weil das Gericht den zusätzlichen Vorwurf, die Angeklagten hätten außerdem gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, zuletzt fallen gelassen hatte. Zumindest schließt der Rechtsanwalt auch eine Revision wohl nicht aus. 

Nikolai Venn, der Verteidiger von H., schloss sich allen neuen Anträgen von Wegner an. Zu den Vorwürfen wollte der Staatsanwalt – wie so oft – keine Stellung nehmen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 30. November geplant.

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