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Krieg gegen die Ukraine

Geflüchtete sollen Anspruch auf alle GKV-Leistungen erhalten

Geflüchtete aus der Ukraine sollen Anspruch auf alle von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Leistungen erhalten. Bislang haben sie nur bestimmten Anspruch, etwa auf Schmerz- oder Notfallbehandlungen. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, dass er mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an einer entsprechenden Klarstellung arbeite.
Charlotte Kurz
11.03.2022  12:00 Uhr

Jeden Tag kommen hierzulande Tausende Geflüchtete aus der Ukraine an. Die Geflüchteten haben bereits Anspruch auf medizinische Leistungen, die im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt sind. Allerdings sind in diesem Gesetz vor allem die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vorgesehen, die Geflüchteten haben damit keinen Anspruch auf alle medizinischen Leistungen. Das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun ändern. Am gestrigen Donnerstagabend kündigte er im Rahmen eines Gesprächs mit der Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, an, dass er gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine entsprechende Klarstellung vorbereite.

Für die Erbringung der medizinischen Leistungen nach dem Gesetz sind prinzipiell die Kommunen zuständig. Sie stellen Behandlungsscheine aus, mit denen die Geflüchteten einen Arzt in Deutschland aufsuchen können. Die Ärzte wiederum können diese Scheine zur Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einreichen. In Notfällen könne die Behandlung aber auch ohne Behandlungsschein erfolgen, heißt es.

In manchen Bundesländern übernehmen die Krankenkassen die Abrechnung bereits auftragsweise, erklärte Pfeiffer. In derzeit neun Bundesländern erhalten Geflüchtete demnach bereits auch eine elektronische Gesundheitskarte (EGK), so Pfeiffer. Dies ist in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen möglich.

Pfeiffer forderte, dass die Versorgung hier einheitlich gehandhabt werden solle und dass Geflüchtete in allen Bundesländern eine EGK erhalten und die Leistungen damit ganz normal über die Kassen abgerechnet werden könnten. Darauf ging Lauterbach zwar nicht konkret ein, allerdings will der Gesundheitsminister mit der Klarstellung die Kommunen und Krankenkassen bitten, bei der Genehmigung der Leistungen den gesamten Leistungskatalog der GKV abzubilden. Das erklärte er am Freitag vor der Bundespressekonferenz auch auf Nachfrage der PZ. »Hier wollen wir eine unbürokratische, schnelle Regelung machen«, so der Minister am Freitag. »Da bin ich in der Vorbereitung der Abfassung in diesen Stunden.«

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