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Apotheken warnen

Gefahr von Hitzschlag und Sonnenstich wächst

Die Sommer werden immer heißer – wer nicht aufpasst, dem droht schnell ein Hitzschlag oder Sonnenstich. Wie unterscheiden sie sich und was ist dann zu tun? Hitze wird immer mehr zum Beratungsthema der Apotheken, die das Thema anlässlich des Hitze-Aktionstags am 5. Juni vielerorts aufnehmen.
dpa
03.06.2024  15:30 Uhr
Gefahr von Hitzschlag und Sonnenstich wächst

Der Hitzeaktionstag 2024 appelliert an alle: Hitzegefahren ernst nehmen – Hitzeschutz konsequent umsetzen. Zunehmende Hitze gelte als das größte vom Klimawandel ausgelöste Gesundheitsrisiko in Deutschland, teilte dazu die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Der Sommer 2023 ist der weltweit heißeste seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen gewesen – Tendenz weiter steigend.

Vor allem in den Städten litten viele Menschen unter extremen Temperaturen, besonders Ältere, kleine Kinder und obdachlose Menschen seien betroffen, warnt auch die «Apotheken Umschau». Im vergangenen Jahr hat es laut Robert-Koch-Institut rund 3200 hitzebedingte Todesfälle gegeben.

Aufklärung der Bevölkerung tut daher Not: Ein Sonnenstich sei die Folge einer übermäßigen Erwärmung der Schädeldecke wegen intensiver Sonnenstrahlen, teilte die Apothekerkammer mit. Das reize die Hirnhäute und könne zu einer Schwellung führen. Kopfschmerzen und Übelkeit seien die Folge, Nackenschmerzen, Kopfschmerzen und Desorientiertheit seien charakteristisch.

Ein Hitzschlag kann lebensbedrohlich sein: Wegen Flüssigkeitsmangels versiege in Extremfällen die Schweißproduktion ganz, dabei komme es zum Wärmestau, die Körpertemperatur steige schnell auf über 39 Grad. Typische Symptome seien auch Blässe, Kopfschmerzen, Schwindel sowie Erbrechen mit Blutdruckabfall und Bewusstseinsstörungen.

Bei Hitzschlag den ganzen Körper kühlen

Sowohl beim Sonnenstich als auch beim Hitzschlag müssen die Betroffenen zunächst aus der Sonne. Bei einem Hitzschlag muss zudem ein Notarzt gerufen werden, riet die Apothekerkammer. Beim Sonnenstich solle der Kopf sollte etwa mit nassen Tüchern gekühlt werden, niemals der ganze Körper. Sei die oder der Betroffene bei Bewusstsein, sollten ihm Wasser, Tee oder isotonische Getränke angeboten werden. Beim Hitzschlag wiederum müsse der ganze Körper langsam gekühlt sowie Atmung und Bewusstsein kontrolliert werden. Ein bewusstloser Mensch müsse in stabiler Seitenlage gehalten werden.

Laut «Apotheken Umschau» gibt es keinen verpflichtenden Standard für Hitzeschutz im öffentlichen Raum, dies liege in den Händen der Kommunen. Eine Umfrage des Magazins in den Landeshauptstädten ergab, dass viele aktiv geworden seien: So wiesen etwa Berlin, Potsdam und Düsseldorf kühle Orte wie schattige Grünanlagen oder Wasserspielplätze auf einer speziellen Karte aus. Hannover wiederum unterstützt demnach Einrichtungen finanziell, die Wohnungslose mit Trinkwasser und Sonnenschutz versorgen. Zur Abkühlung dürfen sie Tunnelstationen nutzen. Außerdem arbeite Hannover daran, die Stadt stärker zu begrünen, teils mit großen Kübeln. Die Stadt Bremen wolle noch in diesem Sommer einen fertigen Hitzeaktionsplan vorlegen.

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