Geburtenziffer auf niedrigstem Stand seit 2013 |
Regional gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts deutliche Unterschiede. So nahm die Geburtenziffer besonders stark in Hamburg und Berlin ab, und zwar um jeweils zehn Prozent. In Bremen war der Rückgang mit rund vier Prozent am schwächsten.
Die höchsten Geburtenziffern hatten die Frauen in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit 1,52 Kindern. Am niedrigsten war, wie bereits seit 2017, die Geburtenhäufigkeit bei den Frauen in Berlin mit 1,25 Kindern. In Westdeutschland sank die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich von 1,60 auf 1,48 Kinder je Frau, in den ostdeutschen Flächenländern von 1,54 auf 1,43 Kinder je Frau.
Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes war 2022 mit 30,4 Jahren geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Das Durchschnittsalter der Väter beim ersten Kind der Mutter blieb unverändert bei 33,3 Jahren. Unabhängig davon, ob es sich um das erste oder ein weiteres Kind handelte, waren Mütter im Jahr 2022 bei einer Geburt im Durchschnitt 31,7 Jahre und die Väter 34,7 Jahre alt.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland zudem 3247 Kinder tot geboren. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, waren dies 173 Totgeburten oder 5 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da die Zahl der lebend geborenen Kinder im Vergleich zum Vorjahr aber um 7 Prozent zurückging und damit stärker sank als die Zahl der Totgeburten, stieg die sogenannte Totgeburtenquote – die relative Zahl der Totgeburten je 1000 Geborenen – von 4,3 auf 4,4. Tendenziell nimmt die Totgeburtenquote in Deutschland den Angaben zufolge seit 2010 zu.
Als tot geboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich während oder nach der Geburt kein Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur gezeigt hat und bei denen die natürliche Lungenatmung außerhalb des Mutterleibs nicht einsetzt. Seit 2018 muss für eine Erfassung als Totgeburt entweder das Gewicht des Kindes bei der Geburt mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein. Anderenfalls handelt es sich nach Angaben des Bundesamts rechtlich gesehen um eine Fehlgeburt, die nicht im Personenstandsregister beurkundet wird.
Nicht verwechselt werden dürfe der Begriff der Totgeburten mit den »Sternenkindern« mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, hieß es beim Statistischen Bundesamt. Für diese gab es 2013 nach der Petition eines betroffenen Elternpaares eine Änderung im Personenstandsgesetz. Dadurch können sie unabhängig vom Geburtsgewicht beim Standesamt erfasst werden und einen offiziellen Vornamen bekommen sowie bestattet werden.
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