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Erdnusskapsel

G-BA bestätigt: Kein Zusatznutzen für Palforzia

Für Kinder und Jugendliche mit Erdnussallergie bietet die Einnahme von Palforzia® keinen Zusatznutzen gegenüber beobachtendem Abwarten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen – allerdings in einer knappen Abstimmung.
Annette Rößler
12.04.2022  14:00 Uhr

Da war für Aimmune, den Hersteller von Palforzia®, offenbar nichts zu machen: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ließ sich auch mit nachgereichten Ausführungen und Auswertungen der Zulassungsstudien nicht davon überzeugen, dass die Therapie mit Palforzia für Kinder und Jugendliche mit Erdnussallergie einen Zusatznutzen bietet. Das geht aus einem Addendum der Dossierbewertung hervor, das am 8. April auf der Seite des IQWiG veröffentlicht wurde. Demnach blieb das IQWiG bei seiner Einschätzung vom Januar und sah bei Palforzia sogar einen Beleg für einen geringeren Nutzen, also einen Schaden durch die Therapie.

In den Studien war die Wirksamkeit dadurch gezeigt worden, dass mit Palforzia behandelte Erdnussallergiker in einem Provokationstest unter kontrollierten Bedingungen größere Mengen Erdnussprotein tolerierten als unbehandelte Patienten. Diesen Endpunkt erkannte das IQWiG jedoch nicht an und verwies stattdessen auf eine erhöhte Rate allergischer Reaktionen unter der Therapie – was bei einer Kapsel, die Erdnussprotein als Wirkstoff enthält, allerdings auch erwartbar ist.

In der G-BA-Sitzung am 7. April erklärte der Vorsitzende Professor Dr. Josef Hecken, dass genau dies die entscheidende Frage sei: ob das Ergebnis eines solchen Provokationstests sich auf den Alltag der Patienten übertragen lasse. Er selbst und die Mehrheit der G-BA-Mitglieder, darunter der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, sahen das nicht so und stimmten daher dafür, Palforzia einen Zusatznutzen abzusprechen. Unter anderem die Patientenvertretung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterlagen somit mit ihrem Antrag, bei Palforzia zumindest einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen anzuerkennen.

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