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Kammerversammlung Hessen
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Funke: »Angemessenes Honorar statt Almosen«

Ob das frisch beschlossene Lieferengpassgesetz die Versorgungssituation verbessern wird? Präsidentin Ursula Funke zeigte sich diesbezüglich bei der heutigen Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen sehr skeptisch. Vielmehr seien tiefgreifendere Änderungen vonnöten gewesen.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 26.06.2023  20:10 Uhr
Funke: »Angemessenes Honorar statt Almosen«

Ja, das Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungs-Verbesserungsgesetz (ALBVVG) habe positive Ansätze, so die Präsidentin in ihrem Bericht, aber der Berufsstand habe sich tiefergreifende Veränderungen am Preisbildungssystem rund ums Arzneimittel gewünscht. Nicht umsonst sei im Apothekerjargon auch vom Alptraumgesetz die Rede. »Eine gute Gesundheitsversorgung kostet Geld beziehungsweise muss sie auch Geld kosten dürfen. Anstatt dreistellige Millionenbeträge in die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten Gesundheitskioske zu stecken, gilt es, bewährte und gut funktionierende Strukturen wie die Apotheken vor Ort zu stärken.«

Diese Art von Parallelstrukturen bezeichnete sie als absolut sinnlos, die Apotheken vor Ort würden dagegen rasiert. »Im Lieferengpassgesetz sind 50 Cent pro Austausch im Engpass-Management stehen geblieben. Das ist und bleibt eine Missachtung und Beleidigung von allen in der Apotheke Tätigen. Das zeigt, dass die Bundesregierung keinerlei Wertschätzung für unsere Arbeit zeigt.« Die komplette Streichung der Nullretaxationen wäre angemessen gewesen anstatt fünf Einzelkonstellationen auszuweisen. »Wer, wenn nicht wir Apotheker, kann beurteilen, ob zwei Darreichungsformen gegeneinander ausgetauscht werden können?“, beklagte Funke das Stückwerk im Gesetz beim Punkt Austauschmöglichkeiten. Auch der Wegfall der Präqualifizierung bei den üblichen Dienstleistungen »wird nicht die große Geld-Welle in die Apotheken spülen«. Ihre Forderung: »Wir brauchen eine angemessene Honorierung für all unseren zusätzlichen Einsatz und kein Almosen für den Klingelbeutel.«

Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, aber es müsse dringend nachgebessert werden. Die kurzfristigen Änderungen des am vergangenen Freitag verabschiedeten Gesetzes seien den Abgeordneten zu verdanken gewesen. »Sie sehen, dass die Apothekenteams maximal belastet sind. Doch was nutzt es uns, wenn die Länder hinter uns stehen, wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist? Dazu haben wir einen Bundesgesundheitsminister, der unsere Situation negiert und Auseinandersetzungen aus dem Weg geht. Er interessiert sich einfach nicht für uns. Achselzuckend wird in Kauf genommen, dass alle 17 Stunden in Deutschland eine Apotheke ihre Türen für immer schließt.«.

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