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Online-Medikamentenkauf

Für Tramadol nur einmal klicken

Online-Arztportale verschicken verschreibungspflichtige Medikamente teilweise ohne eine Prüfung der Indikation und der Identität des Bestellers. Es reicht, einen Fragebogen auszufüllen, wie das NDR-Magazin »Markt« recherchiert hat.
Annette Rößler
15.09.2021  18:00 Uhr

Sie heißen »Fernarzt«, »Kapsel«, »Treated« oder »Zavamed«: Seit 2018 das ärztliche Fernbehandlungsverbot gekippt wurde, drängen immer mehr Anbieter von Telemedizin auf den deutschen Markt. Die Coronapandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Für die Patientensicherheit ist das äußerst bedenklich, denn über diese Kanäle kann jeder verschreibungspflichtige Medikamente praktisch ohne Kontrolle erhalten. Das wird in einem aktuellen Beitrag des NDR-Magazins »Markt« deutlich.

Um Sildenafil, Orlistat, Doxycyclin und Tramadol zu bekommen, reichte es demnach, sich auf den genannten Online-Arztportalen als Mann mit Erektionsproblemen, übergewichtige Person, Frau mit positivem Chlamydien-Selbsttest oder Schmerzpatient auszugeben. Bei einer fingierten Folgeverordnung einer Antibabypille konnte ein erfundener Gynäkologe als Erstverordner angegeben werden. Videochat oder Telefonat waren in keinem Fall nötig. Wenige Tage nach der Bestellung wurden alle gewünschten Medikamente per Post zugestellt. Absender waren Versandapotheken aus Deutschland, Portugal oder Irland, in einem Fall aber auch ein anonymes Postfach.

Verschreibende Ärzte waren Mediziner mit Sitz in Irland und Bulgarien, und das ist entscheidend. Denn eine Erstbehandlung ausschließlich per Fragebogen, wie es in diesem Fall geschah, sei für deutsche Ärzte nicht zulässig, erklärt Christian Karle, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Medizinrecht, in dem Beitrag. Bieten aber Ärzte mit Sitz im europäischen Ausland ihre Dienste deutschen Patienten per Internet an, gilt das Recht des jeweiligen Landes.

Geld verdienen die Betreiber der Plattformen, indem sie sich die Anamnesen bezahlen lassen – wenn man beim simplen Ausfüllen eines Fragebogens per Multiple-Choice überhaupt von Anamnese sprechen kann. »Das ist eine Perversion der Medizin«, sagt Professor Dr. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Eine solche Gefährdung der Patientensicherheit sei ethisch nicht mehr haltbar.

»Die Unternehmen testen, wie weit sie gehen können«, sagt Dr. Wieland Dietrich, Präsident des Vereins Freie Ärzteschaft. Für ihn war die 2018 vom Deutschen Ärztetag beschlossene Änderung der Berufsordnung, die Fernbehandlungen ohne persönlichen Erstkontakt im Einzelfall erlaubt, rückblickend ein großer Fehler. »Das war nicht die Intention der Mehrheit der Ärzteschaft.« Man habe die Büchse der Pandora geöffnet.

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