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Pharmazeutische Dienstleistungen

Für jede Apotheke soll etwas dabei sein

Etwa zehn verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen hat die Apothekerschaft den Krankenkassen vorgeschlagen. Welche genau, ist noch unbekannt, doch soll für jede Apotheke etwas Umsetzbares dabei sein. Die Krankenkassen haben jedoch alle erst einmal abgelehnt. Welchen Gegenvorschlag sie gemacht haben, verriet BAK-Präsident Thomas Benkert auf der Kammerversammlung Schleswig-Holstein.
Daniela Hüttemann
19.11.2021  13:15 Uhr

Als Gastredner der digitalen Kammerversammlung Schleswig-Holstein informierte Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), diesen Mittwoch die Teilnehmenden über die Aktivitäten der BAK, darunter auch die pharmazeutischen Dienstleistungen. 

So haben hauptamtlich für die ABDA tätige Pharmazeuten ergänzt durch Vorschläge aus Kammern und Verbänden eine Liste mit circa 115 möglichen Dienstleistungen erstellt. Von diesen wurden letztlich rund zehn ausgewählt, mit denen man mit den Krankenkassen in die Verhandlung gegangen ist. Zum einen habe man auf die Qualität geachtet, zum anderen darauf, dass möglichst viele Apotheken die pharmazeutischen Dienstleistungen in der Breite anbieten können.

»Wichtige Kriterien waren, dass der Nutzen dieser Dienstleistungen belegt ist, sie besonders attraktiv für Patienten und Krankenkassen sind, sich deutlich von den Standardleistungen gemäß §20 Apothekenbetriebsordnung abgrenzen lassen und nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden können«, erläuterte Benkert. Dabei handle es sich um ein »Mischportfolio« aus »kleineren, mittleren und großen« pharmazeutischen Dienstleistungen, damit alle Apotheken etwas anbieten können, auch ohne riesigen Schulungs- und Personalaufwand. Zudem sollen sich potenzielle Leistungsempfänger im Apothekenalltag leicht identifizieren lassen. »Wir haben auf die Praktikabilität und Akzeptanz des Gesamtpakets geachtet«, versprach der BAK-Präsident, selbst Teil der entsprechenden Steuerungsgruppe, auch mit Blick auf kleine und große Offizinen. Zudem sollen für die sofortige Umsetzung keine weiteren Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen nötig sein.

Benkert verteidigte die Geheimhaltung der konkreten Inhalte, um sich die Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht noch schwerer zu machen. Er wiederholte nur, dass es sich um die Bereiche Polymedikation, Therapietreue und Prävention handle. Er bedauerte die Blockade-Haltung des GKV-Spitzenverbands, der bislang alle von den Apothekern vorgeschlagenen, wirklich sinnvollen Dienstleistungen abgelehnt habe.

Umgekehrt habe es von den Krankenkassen nur einen einzigen, und nicht akzeptablen Vorschlag gegeben, da es sich um eine Nischenleistung handelt: Die Nachversorgung von Organtransplantierten nach einem Krankenhausaufenthalt. Benkert hofft, dass die Schiedsstelle nun im Sinne der Apotheker und Patienten über die Inhalte entscheidet, und zwar noch bis Ende dieses Jahres.

Am Mittwochvormittag kurz vor der Kammerversammlung waren Details zu Ablauf, Abrechnung und Vergütung bekannt geworden. Benkert machte klar, dass 150 Millionen Euro pro Jahr nur ein Anfang sein können. Es sei ein Einstieg für eine zusätzliche Honorar-Säule, aber ganz klar zu wenig für die Apothekenrettung. Umgerechnet auf die derzeit rund 18.500 Apotheken vor Ort sind es durchschnittlich rund 8100 Euro pro Jahr pro Apotheke.

Wie am Donnerstagabend bekannt wurde, planen die Ampel-Parteien laut einem Entwurf für ihren Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Finanzierung. Wörtlich heißt es: »Wir novellieren das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.«

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