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Engpass-Gesetz

Für die Generikabranche zahlt sich das ALBVVG nicht aus

Beim Dauerproblem Lieferengpässe soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen. Allerdings hat es vornehmlich Antibiotika im Blick. Hat das Vorhaben der Koalition sein Ziel also verfehlt? Unter anderem über dieses Thema diskutierten Politik und Industrie beim Frühlingsfest des Branchenverbands Pro Generika am gestrigen Mittwochabend in Berlin.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 20.04.2023  13:05 Uhr

Will das BMG »Erfahrungen sammeln«?

Auf die Frage, warum das BMG Neuregelungen für Onkologika bezüglich der Rabattvertragsvorgaben wieder aus dem Kabinettsentwurf herausgestrichen hatte, konnten weder Piechotta noch Kippels eine Antwort geben. Was die Grünen-Politikerin aber versprach: »Das Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es ihn betreten hat.« Man solle im Hinterkopf behalten, das Ministerium habe damit ohnehin nicht »den großen Wurf« geplant, sondern wolle sich zunächst herantasten, gemeint ist »mit einer Wirkstoffklasse Erfahrungen sammeln«, mutmaßte Piechotta und bezog sich damit auf Antibiotika, für die laut Entwurf neue Rabattvertragsvorgaben gelten sollen. Kippels warf an dieser Stelle in den Raum, dass er eine »zielgerichtete Korrektur der Preispolitik« begrüßen würde.

Der Pro Generika-Vorsitzende, Andreas Burkhardt, bemerkte, dass auf Grundlage des ALBVVG wohl künftig kein Unternehmen in Antibiotika investieren werde. Außerdem funktioniere das von Piechotta angesprochene »De-Risking« nur dann, wenn es bereits mehrere Marktteilnehmer gebe, was derzeit aber oft nicht der Fall sei. Die Sache mit der unternehmerischen Freiheit in einem »so strengregulierten Markt« überzeugte ihn ebenfalls nicht. »Wir brauchen die nötigen Rahmenbedingungen«, forderte er stattdessen von den beiden Abgeordneten.

Vorschlag für Frühwarnsystem

Für Burkhardt steht und fällt vieles mit im Gesetzentwurf geplanten Frühwarnsystem. In den Augen von Pro Generika könnte ein entsprechendes Modell so aussehen, wenn es um einen rein ökonomischen Engpass geht: Existieren nur noch fünf oder weniger Hersteller für ein Arzneimittel auf dem Markt, sollte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Gründe dafür feststellen. Bei Bedarf könnten dann die Festbeträge für die betroffenen Präparate steigen und die Rabattverträge für fünf Jahre aussetzen. 

Klar wurde während der Veranstaltung ebenfalls: Aufgrund der Preispolitik gilt Deutschland für Länder wie Indien und China inzwischen nicht mehr als »präferierter Partner«, was die Situation zusätzlich verschärft.

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