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Engpass-Gesetz

Für die Generikabranche zahlt sich das ALBVVG nicht aus

Beim Dauerproblem Lieferengpässe soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen. Allerdings hat es vornehmlich Antibiotika im Blick. Hat das Vorhaben der Koalition sein Ziel also verfehlt? Unter anderem über dieses Thema diskutierten Politik und Industrie beim Frühlingsfest des Branchenverbands Pro Generika am gestrigen Mittwochabend in Berlin.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 20.04.2023  13:05 Uhr

Als das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstmals über seine Pläne für ein Lieferengpass-Gesetz sprach, war die Hoffnung groß. Hersteller, Apotheken und Großhandel hatten sich ausgemalt, es würde die Engpass-Probleme in der Versorgung in den Griff bekommen – zumindest ein wenig. Als der erste Entwurf des sogenannten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) dann vorlag, war die Enttäuschung groß und es hagelte Kritik. Die Erwartungen daran waren wohl einfach zu hoch gewesen.

Das Gesetz sei nur darauf ausgelegt, Risiken zu minimieren – nicht aber Kosten zu dämpfen. Das stellte die Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) am gestrigen Mittwochabend beim Frühlingstalk von Pro Generika in Berlin klar. Es sei nie das Ziel gewesen, dem Generikamarkt den Preisdruck zu nehmen. Während der Podiumsdiskussion verwendete sie stattdessen immer wieder den Begriff »De-Risking« als Kernpunkt des geplanten Regelwerks. Dazu gehört ihrer Auffassung nach, Anreize für die Diversifizierung von Lieferketten zu schaffen, das Gesetz auf finanziell solide Beine zu stellen sowie parallel im Blick zu behalten, was die EU plant. Damit spielte sie auf das EU-Pharmapaket an, das in der kommenden Woche auf der Agenda der EU-Kommission steht und umfassende Reformen im Arzneimittelmarkt vorsieht, unter anderem mit Blick auf die Antibiotika-Entwicklung.

Keine »normale Marktsituation«

Grundsätzlich ist die Grünen-Politikerin der Ansicht, die Konditionen in Deutschland seien mit Blick auf die globale Engpass-Problematik nicht ausschlaggebend, sprich: die deutsche Preispolitik habe kaum etwas mit den Lieferengpässen hierzulande zu tun. Da war der Gesundheitspolitiker Georg Kippels (CDU/CSU) anderer Meinung: »Die Restriktionen lassen Firmen aussteigen«, betonte er. Er machte unter anderem die gestiegenen Kosten dafür verantwortlich, die nun eine Mischkalkulation erschwerten. Ginge es nach ihm, würde er den Unternehmen unter die Arme greifen. Das lehnte hingegen Piechotta strikt ab. Ihr Argument: »Es ist nicht Aufgabe der Politik, Unternehmen unter die Arme zu greifen. Unternehmerische Freiheit bringt unternehmerisches Risiko mit sich.« Kippels widersprach erneut, weil er den Arzneimittelbereich für keine »normale Marktsituation« hält.

Auch erwähnte Piechotta, im Zuge der ALBVVG-Gesetzgebung diskutieren zu wollen, inwiefern Apotheker und Ärzte verpflichtet werden könnten, die Nachfrage in Zukunft mitzusteuern. Genaueres führte sie zu diesem Aspekt allerdings nicht mehr aus.

Will das BMG »Erfahrungen sammeln«?

Auf die Frage, warum das BMG Neuregelungen für Onkologika bezüglich der Rabattvertragsvorgaben wieder aus dem Kabinettsentwurf herausgestrichen hatte, konnten weder Piechotta noch Kippels eine Antwort geben. Was die Grünen-Politikerin aber versprach: »Das Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es ihn betreten hat.« Man solle im Hinterkopf behalten, das Ministerium habe damit ohnehin nicht »den großen Wurf« geplant, sondern wolle sich zunächst herantasten, gemeint ist »mit einer Wirkstoffklasse Erfahrungen sammeln«, mutmaßte Piechotta und bezog sich damit auf Antibiotika, für die laut Entwurf neue Rabattvertragsvorgaben gelten sollen. Kippels warf an dieser Stelle in den Raum, dass er eine »zielgerichtete Korrektur der Preispolitik« begrüßen würde.

Der Pro Generika-Vorsitzende, Andreas Burkhardt, bemerkte, dass auf Grundlage des ALBVVG wohl künftig kein Unternehmen in Antibiotika investieren werde. Außerdem funktioniere das von Piechotta angesprochene »De-Risking« nur dann, wenn es bereits mehrere Marktteilnehmer gebe, was derzeit aber oft nicht der Fall sei. Die Sache mit der unternehmerischen Freiheit in einem »so strengregulierten Markt« überzeugte ihn ebenfalls nicht. »Wir brauchen die nötigen Rahmenbedingungen«, forderte er stattdessen von den beiden Abgeordneten.

Vorschlag für Frühwarnsystem

Für Burkhardt steht und fällt vieles mit im Gesetzentwurf geplanten Frühwarnsystem. In den Augen von Pro Generika könnte ein entsprechendes Modell so aussehen, wenn es um einen rein ökonomischen Engpass geht: Existieren nur noch fünf oder weniger Hersteller für ein Arzneimittel auf dem Markt, sollte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Gründe dafür feststellen. Bei Bedarf könnten dann die Festbeträge für die betroffenen Präparate steigen und die Rabattverträge für fünf Jahre aussetzen. 

Klar wurde während der Veranstaltung ebenfalls: Aufgrund der Preispolitik gilt Deutschland für Länder wie Indien und China inzwischen nicht mehr als »präferierter Partner«, was die Situation zusätzlich verschärft.

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