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Cannabis

Fortschritt oder Irrweg?

Seit 2017 können sich Patienten mit schweren Erkrankungen Cannabis-Arzneimittel verschreiben lassen. Wie Apothekenteams ihre Patienten beraten und mit der teils problematischen Verordnungspraxis umgehen sollten, erfahren sie in der Pharma World, praktische Tipps inklusive.
Theo Dingermann
06.09.2024  07:00 Uhr

Auch nach inzwischen sieben Jahren ist bei vielen eine grundlegende Skepsis gegenüber Medizinalcannabis nicht gewichen, zumal auch die Ergebnisse der mit der Legalisierung angeordneten fünfjährigen Begleiterhebung Skeptiker nicht überzeugt haben. Zweifel meldete zudem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, das eine eigene Untersuchung zum Verordnungsverhalten vor allem auf Basis von Privatrezepten initiierte. Bezeichnendes Fazit der Rezeptanalyse von zehn Apotheken, die 2021 die größten Mengen Cannabisblüten abgegeben haben: »Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Versorgung mit Cannabisblüten erfolgt, die der Gesetzgeber so nicht bezweckt hat«.

Dass die Cannabisverordnung seit dem 1. April dieses Jahres nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, tut sein Übriges. Ärzte können die Droge seitdem nicht nur auf einem »normalen« Rezept verordnen, auch eine ganze Reihe von Medizinern, darunter Fachärzte für Allgemeinmedizin, Gynäkologen und Internisten, dürfen medizinisches Cannabis verordnen, ohne zuvor die Genehmigung einer Kasse einzuholen.

Daraufhin stieg die Nachfrage nach medizinischem Cannabis erneut deutlich an, was Kritiker eines freizügigeren Umgangs mit medizinischem Cannabis vorhergesagt hatten. Und wieder sind es Privatrezepte, die Zweifel aufkommen lassen, ob tatsächlich alle Verordnungen medizinisch begründet sind. Immerhin machen Privatrezepte mittlerweile rund 80 Prozent der Verordnungen aus.

Die seitdem vermehrt eingehenden Privatverordnungen, die in Apotheken eingelöst werden, stammen hauptsächlich von Online-Ärzten, wie Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), in einem Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte.

Wie die SPD-Innenpolitikerin Carmen Wegge vor Kurzem öffentlich kritisierte, gebe es Online-Plattformen, »auf denen man, wenn man genug Dinge wie Schlafstörungen, Depressionen angibt, sofort ein Rezept ausgestellt bekommt, ohne einmal einen Arzt persönlich gesehen zu haben«. Und sie fügte hinzu: »Das war nicht die Absicht des Gesetzgebers, um das sehr deutlich zu sagen«.

Bei den Herstellern und Vertreibern von Cannabisblüten kommt diese Entwicklung hingegen gut an. Denn infolge der verstärkten Nachfrage boomt der Markt für medizinisches Cannabis.

Wie stellt sich die Lage aus pharmazeutischer Sicht dar? Der VCA hat eigens für dieses Thema eine Akademie gegründet, in der das Wissen von erfahrenen Apothekerinnen und Apothekern vermittelt wird. Bei der Expopharm können Besucherinnen und Besucher daran teilhaben: VCA-Chefin Christiane Neubaur wird über die Arbeit der Akademie berichten, Tipps aus der Praxis inklusive.

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