Flexiblere Öffnungszeiten für Apotheken in Aussicht |
Daniela Hüttemann |
02.06.2023 14:00 Uhr |
Etwas Abhilfe sollen flexiblere Öffnungszeiten schaffen. Hier sei die Kammer im Gespräch mit dem Ministerium und warte auf die Unterzeichnung einer neuen Allgemeinverfügung für ganz NRW in Kürze, so Overwiening. Apotheken müssen demnach von Montag bis Freitag mindestens 27 Stunden dienstbereit gehalten werden.
Die genaue Verteilung liegt im Ermessen des Apothekenbetreibenden und muss innerhalb der folgenden Zeiträume liegen: An vier Tagen mindestens sechs Stunden in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie an einem Tag mindestens drei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Von der ständigen Dienstbereitschaft befreit sind Apotheken demnach ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Rosenmontag und örtlichen Brauchtumstagen. Zwei mögliche Öffnungsmodelle:
Auch in einigen anderen Bundesländern haben Apotheken bereits flexiblere Möglichkeiten bei den Öffnungszeiten, darunter Rheinland-Pfalz und Brandenburg.