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Westfalen-Lippe

Flexiblere Öffnungszeiten für Apotheken in Aussicht

Die vielen Apothekenschließungen überall im Land stellen die verbliebenden Offizinen vor Probleme. In Westfalen-Lippe soll eine neue Allgemeinverfügung flexiblere Öffnungszeiten mit nur 27 Stunden pro Woche ermöglichen. 
Daniela Hüttemann
02.06.2023  14:00 Uhr

In Westfalen-Lippe sind derzeit noch 1748 Apotheken »am Netz«, informierte Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening vergangenen Mittwoch bei der Delegiertenversammlung der AKWL in Münster. 2017 waren es noch 1973 Offizinen. Die AKWL rechne mit etwa 30 weiteren Schließungen bis Jahresende. Zudem verteilt sich die Verantwortung auf immer weniger Schultern. Der Kammerbezirk hat in den vergangenen 20 Jahren durch Filialisierung und Schließungen 44 Prozent seiner Inhabenden verloren (vom Höchsttand 2072 auf derzeit 1270 Selbstständige). »Wie wenige können das System noch Schultern?«, sorgte sich Overwiening.

Hinzu kommen etwa 1000 unbesetzte Mitarbeiter-Stellen allein in Westfalen-Lippe. Apotheker, PTA oder PKA – Fachpersonal wird für die kaum zu bewältigenden Aufgaben gesucht. Dabei kommen derzeit etwa zehn Stellenausschreibungen auf einen Suchenden. Debattiert wurde daher auch über die Schaffung weiterer PTA-Schulen und eines weiteren Hochschulstandorts für Pharmazie in Ostwestfalen.

Die vielen Apothekenschließungen bedingen leider auch, dass die verbliebenen Apotheken nicht nur tagsüber mehr Patienten versorgen müssen, sondern auch zwangsläufig mehr Notdienste übernehmen müssen. Durch die Notdienstreform der AKWL im Jahr 2011 konnte die Zahl der durchschnittlichen Notdienste zwar direkt um 30 Prozent gesenkt und einige Jahre relativ lange kontinuierlich gehalten werden (von 19 Notdiensten pro Jahr auf 12,6), doch mittlerweile sei die Zahl auf 15 Dienste pro Jahr wieder angestiegen. In allen Kammerbereichen sowie auch auf Bundesebene beschäftigt man sich daher damit, wie sich der Notdienst im Interessenausgleich zwischen der Zahl der zumutbaren Dienste für die Apotheken und der zumutbaren Entfernung für die Patienten ausgleichen lässt.

Verteilung ist Sache des Apothekenbetreibenden

Etwas Abhilfe sollen flexiblere Öffnungszeiten schaffen. Hier sei die Kammer im Gespräch mit dem Ministerium und warte auf die Unterzeichnung einer neuen Allgemeinverfügung für ganz NRW in Kürze, so Overwiening. Apotheken müssen demnach von Montag bis Freitag mindestens 27 Stunden dienstbereit gehalten werden.

Die genaue Verteilung liegt im Ermessen des Apothekenbetreibenden und muss innerhalb der folgenden Zeiträume liegen: An vier Tagen mindestens sechs Stunden in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie an einem Tag mindestens drei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Von der ständigen Dienstbereitschaft befreit sind Apotheken demnach ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Rosenmontag und örtlichen Brauchtumstagen. Zwei mögliche Öffnungsmodelle:

  • montags bis donnerstags 8:00 bis 14:00 Uhr und freitags 8:00 bis 11:00 Uhr
  • montags bis freitags 10:00 bis 16:00 Uhr (mittwochs nur 10:00 bis 13:00 Uhr)

Auch in einigen anderen Bundesländern haben Apotheken bereits flexiblere Möglichkeiten bei den Öffnungszeiten, darunter Rheinland-Pfalz und Brandenburg.

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