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BPhD-Sonderstellungnahme

Flexibilität bei der Approbation nötig

Ob Praktisches Jahr, Staatsexamen oder Laborpraktikum: Die Coronavirus-Pandemie wirbelt die Ausbildung der angehenden Apotheker kräftig durcheinander. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert die Bundesregierung auf, die strengen Regeln auf dem Weg zur Approbation der aktuellen Situation anzupassen.
Christina Müller
08.04.2020  14:44 Uhr

»Während sich in der Bevölkerung und unter den Studierenden der Pharmazie und Medizin eine Welle der Solidarität in Gang setzt, um die Versorgung der Menschen im Land sicherzustellen, geraten derweil auch die Studierenden der Pharmazie in ihrem Studium in Bedrängnis und versuchen bestmöglich mit der aktuellen Situation umzugehen«, schreibt der BPhD in einer aktuellen Sonderstellungnahme. Akut sind demnach besonders diejenigen betroffen, die sich gerade im Praktischen Jahr, in der Prüfungsphase des zweiten Staatsexamens oder der Famulatur befinden. »Aber auch die Universitätsausbildung steht besonders im Zusammenhang mit Laborpraktika vor enormen Herausforderungen.«

Als Beispiel nennen die Studentenvertreter die Fehlzeiten-Begrenzung im Praktischen Jahr. »Unterbrechungen während dieser Zeit werden nach § 4 Absatz 5 der Approbationsordnung für

Apotheker (AAppO) nur bis zu den im Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter

festgelegten Urlaubszeiten angerechnet. Dies sind derzeit 34 Werktage.« Dieser Vorschrift können Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) derzeit unter Umständen ohne Selbstverschulden nicht mehr gerecht werden, etwa wenn der Ausbildungsbetrieb Quarantäne-bedingt schließen muss. Auch der in vielen Offizinen praktizierte Schichtbetrieb führe dazu, dass die Nachwuchsapotheker nicht wie vorgesehen ganztags arbeiten können.

Darüber hinaus fällt an vielen Standorten der praxisbegleitende Unterricht (PBU) aus. »Den Studierenden entsteht hierdurch ein Nachteil, da die Inhalte im Selbststudium nachgearbeitet werden müssen.« Zudem sieht der BPhD die Gefahr, dass die betroffenen PhiP nicht zur Prüfung zugelassen werden, da die Approbationsordnung einen Nachweis über die Absolvierung des PBU verlangt. Verzögerungen auf dem Weg zur Berufserlaubnis gelte es unbedingt zu vermeiden, da diese den bereits bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen würden.

Um den Pharmazeuten einen möglichst raschen Berufseinstieg zu ermöglichen, fordert der BPhD die Landesprüfungsämter und Apothekerkammern dazu auf, den PBU so wenig wie möglich einzuschränken und weitgehend digital anzubieten. Damit der Apothekernachwuchs nicht über angeordnete Quarantäne-Maßnahmen stolpert, schlägt der Verband vor, »Fehlzeiten, die im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen, nicht als Fehlzeiten im Sinne der AAppO anzurechnen«. Ausbilder sollen prüfen, ob das partielle Arbeiten im Homeoffice als eine Alternative zur Ganztagsarbeit im Betrieb infrage kommt. Die erlaubten Unterbrechungen zwischen den einzelnen Prüfungen der Staatsexamina könnten mit Blick auf personelle Engpässe und organisatorische Schwierigkeiten bei den Prüfungsämtern auf bis zu 14 Tage verlängert werden. 

»Diese Maßnahmen sind notwendig, um einerseits Beeinträchtigungen im Studienfortschritt für die Studierenden zu verhindern und anderseits zu gewährleisten, dass die pharmazeutische Versorgung und die Stabilität des Gesundheitswesens sowohl kurz- als auch langfristig nicht gefährdet werden«, fasst der BPhD zusammen. »Durch die von uns vorgeschlagenen Änderungen in der Ausbildung wird sichergestellt, dass der pharmazeutische Nachwuchs weiterhin qualitativ hochwertig ausgebildet wird. So wird ein möglicher Schaden für das Gesundheitssystem, der auch verzögert auftreten kann, bestmöglich abgewandt.«

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