Fixum auf 9,50 Euro, Skonto frei |
Union und SPD wollen das Apothekenhonorar anheben / © Getty Images/Heidloss Tilo Geringswald Felix GbR
Die 8,35 Euro Apothekenfixum könnten bald Geschichte sein, zumindest haben sich Union und SPD laut dem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit auf eine Erhöhung geeinigt. Demnach soll das Fixum »einmalig« auf 9,50 Euro steigen. Und: »In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.« Zudem solle die Vergütung zwischen den Apothekern und dem GKV-SV ausgehandelt werden.
Tabellarisch berechnen die Unterhändler die Kosten und Einsparungen aus den geplanten Maßnahmen. Die Erhöhung des Fixums würde bei einer Erhöhung auf 10 Euro mit 1,15 Milliarden Euro zu Buche schlagen.
Dazu kämen 75 Millionen Euro jährlich, die die künftigen Koalitionäre für die Erhöhung der Zuschläge für Apotheken im ländlichen Raum vorsehen wollen.
Dieser Betrag soll aber aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) finanziert werden. Dasselbe gilt für 25 Millionen Euro jährlich für zusätzliche Präventionsaufgaben in Apotheken. Letzteres soll aber auch dazu beitragen, Geld einzusparen: Circa eine Milliarde Euro ließen sich demnach mit einer Reduzierung der Krankheitslast einsparen.
Die Unterhändler wollen Skonti wieder für die Verhandlungen zwischen Großhändlern und Apotheken freigeben. Diese wurden seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Februar 2024 wie Rabatte gewertet und unterlagen damit den Preisvorschriften. Das wollen Union und SPD nun ändern. Die Maßnahme sei für den Bund und die Kassen kostenneutral.
Die künftigen Koalitionäre wollen zudem das Fremdbesitzverbot bekräftigen und insbesondere Apotheken im ländlichen Raum stärken. Prävention soll verstärkt werden, Arzneimittelabgabe und -austausch sollen erleichtert werden.
Der überbordenden Bürokratie und den Dokumentationspflichten wollen die Koalitionäre Einhalt gebieten. Binnen sechs Monaten soll ein Bürokratieentlastungsgesetz Abhilfe schaffen. Es soll Dokumentationspflichten und Kontrolldichten »massiv« verringern. Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen im Gesundheitswesen solle dominieren, »statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen«. Die Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen soll »wesentlich« vereinfacht werden. Alle Gesetze in dem Bereich würden einem Praxistest unterzogen.
Auch auf »gleichlange Spieße« bei lokalen und Versandapotheken einigten sich die Verhandler. Laut dem Papier sollen Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten, vereinheitlicht werden.