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Krebsmedikament

Fachgesellschaft kritisiert Marktrücknahme von Amivantamab

Janssen-Cilag hat das Krebsmedikament Amivantamab (Rybrevant) vom deutschen Markt genommen. Grund dafür ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen des Wirkstoffes nicht als erwiesen angesehen hatte. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) beklagt, dass damit ein Streit um formale Aspekte auf dem Rücken von Patienten ausgetragen werde.
Anne Orth
31.08.2022  12:00 Uhr

Marktrücknahme trifft Patienten hart

Nach Einschätzung der DGHO ist Amivantamab ein wirksames und sicheres Arzneimittel. Die medizinische Fachgesellschaft bedauert, dass Janssen-Cilag bereits nach den ersten Gesprächen entschieden habe, das Medikament in Deutschland vom Markt zu nehmen. Das reguläre Verfahren der frühen Nutzenbewertung sehe vor, dass pharmazeutische Unternehmen und Krankenkassen auf Basis der Festlegung des G-BA in Preisverhandlungen treten und bei Dissens auch ein Schiedsgericht anrufen könnten.

Leidtragende der kurzfristigen Entscheidung zur Marktrücknahme seien die Patienten. »Bei mehr als 60.000 Neudiagnosen Lungenkrebs im Jahr betrifft die Marktrücknahme zwar nur wenige Patientinnen und Patienten, aber diese besonders hart«, schätzt DGP-Präsident Professor Torsten Bauer. Nun müsse Amivantamab aus dem Ausland importiert werden. Die Patienten würden nach Einschätzung der DGHO durch »solche, nicht medizinisch begründeten Entscheidungen« verunsichert. Dazu komme, dass der Import aus dem Ausland einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringe. Das könne die Verordnung verzögern, kritisiert die DGHO.

DGHO fordert Zuerkennung eines Orphan Drug Status

Als Lösungsmöglichkeit für den künftigen Umgang mit neuen Arzneimitteln bei seltenen Erkrankungen schlägt die DGHO die formale Zuerkennung eines Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen) Status vor. Die Fachgesellschaft kritisiert, dass neue Regelungen, die im Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehen sind, unter anderem Preisabschläge bei neuen Arzneimitteln vorsehen. Das führe zu spürbarer Verunsicherung bei Leistungserbringern und pharmazeutischen Unternehmen. Die medizinischen Fachgesellschaften DGHO, DGP und AIO fordern alle Beteiligten auf, das Vertrauen der Betroffenen in die Verlässlichkeit der Versorgung mit neuen Arzneimitteln in Deutschland nicht durch inhaltlich nicht nachvollziehbare Entscheidungen, kurzfristige Marktrücknahmen oder überzogene Forderungen zu gefährden. Das Patientenwohl dürfe nicht gefährdet werden.

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