Pharmazeutische Zeitung online
Krebsmedikament

Fachgesellschaft kritisiert Marktrücknahme von Amivantamab

Janssen-Cilag hat das Krebsmedikament Amivantamab (Rybrevant) vom deutschen Markt genommen. Grund dafür ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen des Wirkstoffes nicht als erwiesen angesehen hatte. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) beklagt, dass damit ein Streit um formale Aspekte auf dem Rücken von Patienten ausgetragen werde.
Anne Orth
31.08.2022  12:00 Uhr
Fachgesellschaft kritisiert Marktrücknahme von Amivantamab

Der Wirkstoff Amivantamab des Pharmakonzerns Janssen-Cilag wurde im Dezember 2021 für die Europäische Union und für Deutschland zugelassen und wird seitdem für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom eingesetzt. Der Preis für das Medikament liegt bei etwa 135.000 Euro pro Jahr. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und die Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesellschaft hatten sich nach eigenen Angaben im Zuge der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Festlegung eines Zusatznutzens ausgesprochen.

Zum Hintergrund: Seit 1. Januar 2011 hat der G-BA die gesetzliche Aufgabe, bei allen neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen innerhalb von drei Monaten nach Markteintritt zu prüfen, ob ein Zusatznutzen vorliegt. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die Krankenkassen für ein neues Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlen. In den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt eines Arzneimittels gilt der vom Hersteller frei  festgelegte Preis.

Zulassung nur aufgrund einer nicht-randomisierten Studie

Die Zulassung des Krebsmedikamentes erfolgte nach Angaben der DGHO lediglich aufgrund einer nicht-randomisierten Studie. Der Vergleich im Verfahren der frühen Nutzenbewertung bezog sich laut DGHO auf Daten aus zwei deutschen Lungenkrebs-Registern – CRISP und nNGM.

In seiner Stellungnahme gelangt der G-BA »zu dem Ergebnis, dass für Amivantamab zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC mit aktivierenden EGFRExon-20-Insertionsmutationen nach Versagen einer platinbasierten Chemotherapie, die für eine weitere Chemotherapie infrage kommen, ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist«. Zusammengenommen seien »die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten für die Nutzenbewertung nicht geeignet und ließen keinen adäquaten Vergleich von Amivantamab mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu«. Amivantamab könne allerdings im vorliegenden Anwendungsgebiet in Einzelfällen eine relevante Therapieoption darstellen, schreibt der G-BA weiter.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa