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HMPC-Monographien

Extrakte bei Harnwegsbeschwerden

Phytopharmaka mit Extrakten aus Durchspüldrogen wie Brennnesselblätter, Brennnesselkraut, Birkenblätter, Liebstöckelwurzel und Bärentraubenblätter werden zur Behandlung von leichten Harnwegsbeschwerden eingesetzt. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel HMPC der Europäischen Arzneimittelagentur hat sie in Monographien bewertet, die die PZ im Rahmen der Serie »Extrakt Kompakt« vorstellt.
AutorKontaktRobert Fürst
AutorKontaktIlse Zündorf
Datum 07.11.2019  09:30 Uhr

Zur Erhöhung der Urinmenge und um eine Durchspülung der Harnwege bei leichten Harnwegsbeschwerden zu erreichen, wird vom HMPC zahlreichen Drogen ein Traditional-Use-Status zugeteilt  (Tabelle 1). Die in den Monographien genannten Zubereitungen und Dosierungen finden sich in Tabelle 2. 

Für alle Durchspülungsdrogen gilt, dass während der Behandlung auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten ist, um eine adäquate Urinmenge zu erzielen. Zudem liegen für alle Drogen keine Sicherheitsdaten bezüglich der Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit vor, weshalb ihre Verwendung für betroffene Patientinnen nicht empfohlen wird. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche, allerdings variieren die Altersgrenzen bei den verschiedenen Drogen leicht: Während Zubereitungen aus Löwenzahn, Echtem Goldrutenkraut, Schachtelhalmkraut, Birkenblättern, Vogelknöterichkraut, Erdbeerblättern, Brennnesselblättern und -kraut sowie Hauhechelwurzeln ab einem Alter von zwölf Jahren angewendet werden dürfen, sollten Zubereitungen aus Bohnenhülsen, Orthosiphonblättern, Wacholderbeeren, Ölbaumblättern, Habichtskraut mit Wurzeln, Liebstöckelwurzel, Queckenwurzelstock, Mateblättern, Bärentraubenblättern, Klettenwurzeln, Eschenblättern und Blättern der Schwarzen Johannisbeere erst ab 18 Jahren eingenommen werden.

Unterschiede gibt es in den Monographien bezüglich der Anwendungsdauer der Drogen: Während bei Zubereitungen aus Echtem Goldrutenkraut, Ölbaumblättern, Schachtelhalmkraut und Birkenblättern eine übliche Anwendungsdauer von zwei bis vier Wochen angegeben wird, wird bei Zubereitungen aus Liebstöckelwurzel und Brennnesselblättern von einer längeren Einnahme als zwei bis vier Wochen abgeraten.

Generell gilt bei den Durchspülungsdrogen, dass ein Arzt aufgesucht werden sollte, falls die Symptome während der Anwendung andauern, sich verschlimmern oder – wie in den meisten der Monographien aufgeführt wird – Beschwerden beziehungsweise Symptome wie Fieber, Dysurie, Spasmen oder Blut im Urin auftreten. Allerdings unterscheiden sich die Zeiträume, während derer die Symptome beobachtet werden sollen: Bei Bärentraubenblättern sollte ein Arzt aufgesucht werden, wenn sich die Symptome nicht innerhalb von vier Tagen gebessert haben. Bei Ölbaumblättern, Schachtelhalmkraut, Birkenblättern, Brennnesselkraut und Hauhechelwurzel soll maximal eine und bei Löwenzahnpräparaten, Wacholderbeeren und -öl, Habichtskraut mit Wurzel, Vogelknöterichkraut, Mateblättern, Erdbeerblättern, Klettenwurzel, Eschenblättern und Blättern der Schwarzen Johannisbeere zwei Wochen abgewartet werden, bevor der Gang zum Arzt ansteht. Bei allen anderen Drogen wird der Zeitraum nicht näher spezifiziert.

Generell sind die Drogen kontraindiziert bei einer Überempfindlichkeit gegen die enthaltenen Wirkstoffe. Bei einer bestehenden Birkenpollenallergie sollte man Zubereitungen mit Birkenblättern meiden.

Obwohl Durchspülungsdrogen im Allgemeinen nicht bei Ödemen aufgrund eingeschränkter Herz- und Nierenfunktion angewendet werden sollen, ist dieser Warnhinweis nur in den Monographien zu Orthosiphonblättern, Ölbaumblättern, Brennnesselblättern / -kraut, Hauhechelwurzeln, Eschenblättern sowie Blättern der Schwarzen Johannisbeere enthalten.

Als Kontraindikationen sind für die Zubereitungen aus Löwenzahnblättern/Löwenzahnkraut mit Wurzeln und Orthosiphonblättern Obstruktionen der Gallengänge, Cholangitis, Lebererkrankungen, Gallensteine, ein aktives Magengeschwür und alle anderen Gallenwegserkrankungen genannt.

Bei Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren, Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Arrhythmie oder Hyperthyreose sollte auf Matetee verzichtet werden. Matetee sollte auch nicht kurz vor der Schlafenszeit getrunken werden, da er zu Schlafstörungen führen kann. Personen, die MAO-Hemmer einnehmen, ist angeraten, Mate mit Vorsicht zu verwenden; bei der Einnahme von Sympathomimetika werden durch koffeinhaltige Produkte generell deren Nebenwirkungen verstärkt.

Wacholder nur kurzfristig

Wacholderbeeren und das Öl aus den Beerenzapfen sind kontraindiziert bei einer schweren Nierenerkrankung einschließlich infektiöser interstitieller Nephritis, Pyelitis und Pyelonephritis. Außerdem kann bei längerem Gebrauch und Überdosierung der Drogen der Urin nach Veilchen riechen und sich violett verfärben; es kann zu Nierenreizungen und Schmerzen in und um die Niere, starker Diurese, Albuminurie, Hämaturie, Magen-Darm-Problemen, beschleunigtem Herzschlag und erhöhtem Blutdruck kommen. Selten treten Symptome der zentralen Stimulation wie Krämpfe, Metrorrhagie und eine Fehlgeburt auf.

Bei der Anwendung von Zubereitungen aus Birkenblättern sowie Brennnesselkraut und -blättern traten mit unbekannter Häufigkeit gastrointestinale Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie allergische Reaktionen wie Juckreiz, Exanthem und Nesselsucht auf. In der Monographie zu echtem Goldrutenkraut ist außerdem der Hinweis enthalten, dass synthetische Diuretika nicht gleichzeitig eingenommen werden sollten. Die Anwendung von Bärentraubenblättern wird bei Männern nicht empfohlen, da es sich bei Harnwegsinfektionen des Mannes um ärztlich zu überwachende Beschwerden handelt.

In Tabelle 3 findet sich eine Auswahl an Präparaten, die zusätzlich zu zahlreichen Tees auf dem deutschen Markt verfügbar sind (gemäß ABDA-Artikelstamm). Sie sind oft unabhängig von der HMPC-Monographie beim Bundesinstitut für Arzneimittel oder Medizinprodukte zugelassen beziehungsweise nachzugelassen oder registriert.

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