Ex-Apotheker Peter S. kommt vorzeitig frei |
Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. / © imago images/ecomedia/robert fishman
Zu Inhalten oder Begründung äußerte sich der Sprecher nicht. Der frühere Apotheker habe inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er komme »noch heute« frei.
Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Dem Essener Urteil zufolge hatte Peter S. die lebenswichtige Medizin seiner Patientinnen und Patienten von 2012 bis 2016 aus Habgier unterdosiert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil bestätigt.
Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil finanziert, hatte das Essener Gericht festgestellt. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.
Der frühere Apotheker habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden, schilderte der Gerichtssprecher. Er habe das Gefängnis also tagsüber verlassen dürfen, sei außerhalb der JVA einem Arbeitsverhältnis nachgegangen. Die restlichen knapp vier Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt. Eine vorzeitige Haftentlassung muss immer im Einzelfall geprüft werden, eine gute Führung kann sich positiv auswirken.
Peter S. hatte sich in dem Strafverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er klagte aber gegen sein lebenslanges Berufsverbot, das die Bezirksregierung Münster verhängt hatte. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen scheiterte der frühere Apotheker 2022 allerdings mit dem Versuch, seine Approbation zurückzuerlangen.
Als Folge des Skandals war die Überwachung verschärft worden. In Schwerpunktapotheken, die Krebsmedikamente herstellen, findet mindestens einmal jährlich unangemeldet ein Probenzug statt. Eine Auswertung belegt laut NRW-Gesundheitsministerium, »dass die chemische Qualität der in Nordrhein-Westfalen patientenindividuell hergestellten Zubereitungen für onkologische Behandlungen gut ist«. Patientenschützer fordern weitere Überwachungsmaßnahmen für die Spezialapotheken. Das Land NRW unterstützt die Opfer des Zyto-Skandals.