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Reform EU-Arzneimittelrecht

EU will »Antimicrobials« unter Verschreibungspflicht stellen

In ihrem Pharmapaket will die EU-Kommission künftig alle antimikrobiellen Wirkstoffe zurück unter die Verschreibungspflicht stellen. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kritisiert dies stark und erhält Rückendeckung vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM).
AutorMelanie Höhn
Datum 26.06.2023  11:00 Uhr

Millionen mehr Arztkontakte wegen banaler Erkrankungen

Ohne eine Änderung dieses EU-Vorschlags würden jetzt verschreibungsfreie Arzneimittel, beispielsweise mit den Wirkstoffen Aciclovir und Penciclovir, die zur Behandlung von Infektionen mit Lippenherpes (Herpes labiales-Viren) eingesetzt werden, der Verschreibungspflicht unterstellt. Im Bereich der Antimykotika würden unter anderem Ciclopirox, Clotrimazol, Bifonazol und Terbinafin verschreibungspflichtig. »Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme, da zum Erhalt derartiger Produkte ein Arzt aufgesucht werden müsste«, kritisiert der BAH.

Rezidivierender Herpes labialis beispielsweise sei eine häufige schmerzhafte Erkrankung, die auf der Aktivierung einer Infektion mit dem Herpes-simplex-Virus beruhe, so der BAH. Charakteristische Anzeichen und Symptome würden eine frühzeitige Erkennung der Erkrankung ermöglichen, ohne dass ein Arzt konsultiert werden müsse. 

Eine potenzielle Verzögerung des Behandlungsbeginns durch die Notwendigkeit eines Arztbesuchs und einer Verschreibung könne sich daher negativ auf den Behandlungserfolg auswirken, kritisierte der Verband. Die Verfügbarkeit von Aciclovir- und Penciclovir-Arzneimittel ohne Rezept sei daher von entscheidender Bedeutung, um eine schnelle Behandlung europäischer Bürger zu ermöglichen.

Es würden enorme Gesundheitskosten entstehen, wenn für die Behandlung dieser Fälle eine ärztliche Beratung und ein Rezept erforderlich wäre. »Aufgrund administrativer und finanzieller Hürden bei der Erlangung eines Arzttermins könnte eine erhebliche Unterbehandlung die Folge sein«, so der BAH in seiner Stellungnahme. 

Keine Resistenzentwicklung zu erwarten

Gleiches gelte im Grundsatz auch für topisch angewandte Arzneimittel gegen Haut-, Fuß- und Nagelpilz- sowie Vaginal-Infektionen. Schätzungsweise 25 Prozent der Weltbevölkerung sei von Dermatomykosen oder Onychomykosen betroffen. 75 Prozent aller Frauen leiden mindestens einmal im Leben an vulvovaginaler Candidiasis. 

Wenn beispielsweise Fußpilz nicht rechtzeitig durch eine kurze Therapie behandelt werde, breite sich dieser weiter aus. Antimykotika zur Behandlung von Haut-, Schleimhaut- oder Nagelpilzinfektionen wie Ciclopirox, Terbinafin oder Miconazol seien in der EU rezeptfrei erhältlich – dennoch hätten sich Resistenzen in Europa nicht zu einem größeren Problem entwickelt.

Die genannten Arzneimittel seien zum Teil seit mehr als 40 Jahren in Deutschland verschreibungsfrei erhältlich. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen sei bei topischen Arzneimitteln zur Behandlung von Pilzinfektionen oder Virusinfektionen in den genannten Anwendungsgebieten keine Entwicklung von Resistenzen zu erwarten.

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