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Reform EU-Arzneimittelrecht

EU will »Antimicrobials« unter Verschreibungspflicht stellen

In ihrem Pharmapaket will die EU-Kommission künftig alle antimikrobiellen Wirkstoffe zurück unter die Verschreibungspflicht stellen. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kritisiert dies stark und erhält Rückendeckung vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM).
AutorMelanie Höhn
Datum 26.06.2023  11:00 Uhr

BfArM hält EU-Vorschlag für überzogen

Zustimmung erhielt der BAH vergangene Woche von Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), beim Sommerfest des Verbands. Dort sagte er, dass er die Pläne der EU-Kommission, antimikrobielle Mittel unter die ärztliche Verschreibungspflicht zu stellen, für überzogen hält.

»Wofür ich Verständnis habe, ist der OTC-Status für Antibiotika und antivirale Arzneimittel. Da schießt man unter dem Eindruck der Antibiotikaresistenzen über das Ziel hinaus«, so Broich. »Wenn wir Patienten-Empowerment ernst meinen, dass sollten wir das eben mitnehmen und auch den Patienten diese Souveränität lassen.«

Die ABDA schätzt den EU-Kommissionsvorschlag, jegliche »antimikrobielle« Arzneimittel in die Verschreibungspflicht zu nehmen, als zu weitreichend ein, sagte ein Sprecher auf Nachfrage der PZ. »Wir arbeiten an einem Vorschlag, welche einschränkende Formulierung sachgerecht sein könnte«, erklärte er weiter.

Auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat sich zu dem Thema geäußert: »Im weiteren Verfahren sollte darauf geachtet werden, dass angemessene Ausnahmen vorgesehen werden, beispielsweise für dermatologische Antimykotika zur Behandlung von Fußpilz (Tinea pedis)«. 

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