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Pharmapaket, CMA und MDR
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EU startet Reformmarathon in der Gesundheitspolitik

In Brüssel steht eine wegweisende Woche bevor: Das Pharmapaket, der Critical Medicines Act (CMA), die MDR-Reform und der neue Biotech-Act könnten zentrale Weichen für die europäische Gesundheitsversorgung neu stellen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 09.12.2025  16:20 Uhr

In den kommenden Tagen stehen mehrere wichtige Entscheidungen in der europäischen Gesundheitspolitik an. Am 10. Dezember findet der voraussichtlich abschließende Trilog zum Pharmapaket statt. Am 15. Dezember wird der Gesundheitsausschuss seinen Bericht zum »Critical Medicines Act« verabschieden und 16. Dezember wird die Europäische Kommission drei wichtige Initiativen im Gesundheitsbereich vorlegen: den Vorschlag zur Vereinfachung der Medizinprodukteverordnung (MDR), den Vorschlag für einen Europäischen Biotech Act sowie einen Aktionsplan zur Bekämpfung kardiovaskulärer Erkrankungen.

Die EU-Abgeordneten Peter Liese und Oliver Schenk (beide CDU/EVP), Mitglieder im Gesundheitsausschuss (SANT) des Europäischen Parlaments, informierten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz über die geplanten europäischen Vorhaben in der Gesundheitspolitik.

Elektronischer Beipackzettel und weniger Bürokratie

»Die Reform der europäischen Arzneimittelpolitik ist extrem wichtig für die Gesundheit, aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie«, sagte Liese zum morgigen Trilog zur Reform des EU-Arzneimittelrechts. Viele Dinge seien unstrittig, beispielsweise, dass das sogenannte »Rolling Review« allgemein eingeführt werden soll. »Rolling Review beschleunigt das Zulassungsverfahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Das Dossier muss nicht vollständig abgeschlossen sein. Man kann zum Beispiel Ergebnisse der klinischen Prüfung Phase 1 und 2 einreichen und dann im weiteren Verfahren auf Anregungen und Bedenken der EMA Rücksicht nehmen«, so Liese.

Ein weiteres Thema sei die Einführung von weniger strengen Bürokratieregeln für Apotheken für die Herstellung von Medikamenten. »Die Möglichkeit für Apotheken, individuelle Herstellung von Medikamenten für bestimmte Patientengruppen oder im Falle von Arzneimittelknappheit durchzuführen, bleibt bestehen. Das gilt auch für den Fall, dass es nicht nur eine Portion eines Arzneimittels gibt, sondern auch etwa 10, wenn man weiß, dass in einer bestimmten Situation 10 Patienten zu erwarten sind«, sagte Liese. Apothekerinnen und Apotheker bräuchten, wenn sie individuell für Patientinnen und Patienten Medikamente herstellen, keinen QR-Code. »Man setzt darauf, dass das im persönlichen Gespräch geklärt wird. Das wäre noch schöner, dann hätten wir noch ein größeres Problem, wenn ein Arzneimittel knapp ist. Da muss man pragmatisch handeln«, so Liese. 

Auch der elektronische Beipackzettel, der verpflichtend eingeführt werden soll, ist auf der EU-Agenda: »Trotzdem bleibt der Beipackzettel aus Papier zunächst erhalten. Die Mitgliedstaaten können aber selbstständig entscheiden, diesen irgendwann durch den rein elektronischen zu ersetzen. Das ist die Einigung, die ich erwarte«, sagte Liese.

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