EU sagt fehlerhaften Medizinprodukten den Kampf an |
Jennifer Evans |
16.10.2024 16:18 Uhr |
Der AOK-Bundesverband sieht durch die neue EU-Richtlinie zwar die Verbraucher- und Patientenrechte gestärkt, bemängelte aber, dass nur Privatpersonen Haftungsansprüche geltend machen können. Die Kassen hätten nämlich selbst gern die Möglichkeit gehabt, als Geschädigte zu klagen.
Nachdem die Richtlinie im EU-Gesetzblatt erschienen ist, tritt sie 20 Tage später in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, um sie umzusetzen.