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Arzneimittel-Lieferengpässe
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EU-Parlamentsausschuss fordert »europäische Notfallapotheke«

Auch in der EU-Politik spielt das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe eine immer größere Rolle. Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat einen Bericht verabschiedet, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, eine »europäische Notfallapotheke« zu etablieren. Außerdem sollten Rabattverträge nur noch an mehrere Hersteller vergeben werden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 14.08.2020  10:05 Uhr
Empfehlung: Nur noch Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen

Empfehlung: Nur noch Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen

Eine deutliche Botschaft schicken die Abgeordneten auch in Richtung Krankenkassen. Bei Versorgungsverträgen mit Herstellern solle nicht nur die Höhe des Preises in den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Vielmehr müsse künftig der Produktionsstandort bei den Vergaben berücksichtigt werden. Auch die Anzahl der Wirkstoffquellen solle sich als Kriterium auf die Vergabe auswirken. Außerdem heißt es in dem Bericht, dass Verträge mit jeweils einem beauftragten Hersteller die Empfindlichkeit des Systems verschärfen. Vielmehr sollten Herstellerzusammenschlüsse, mehrere Hersteller und solche Firmen bezuschlagt werden, die ihre Wirkstoffe aus mehreren Quellen beziehen bzw. in der EU selbst produzieren.

Im September soll sich das Plenum des EU-Parlaments mit dem Bericht beschäftigen. Schon im April hatte die Kommission wegen der Coronavirus-Krise Leitlinien vorgelegt, in denen es um die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung während der Pandemie ging. Unter anderem wurde damals von Exportverboten und Bevorratungen in Apotheken und Großhandlungen abgeraten. Ebenfalls hatte die Kommission empfohlen »exzessive Käufe« in Apotheken zu verhindern – etwa durch Verkaufsbeschränkungen. Zur Erinnerung: Hierzulande hatte es eine solche Verkaufsbeschränkung bei Paracetamol-haltigen Produkten kurz nach den ersten Coronavirus-Maßnahmen gegeben.

Interessant ist auch, dass die EU-Kommission in diesem Zusammenhang empfohlen hatte, dass »für eine bessere Kontrolle der Versorgung von Patienten mit unentbehrlichen Arzneimitteln eine vorübergehende Beschränkung des Online-Verkaufs« in Erwägung gezogen werden könnte.

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