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Arzneimittel-Lieferengpässe

EU-Parlamentsausschuss fordert »europäische Notfallapotheke«

Auch in der EU-Politik spielt das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe eine immer größere Rolle. Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat einen Bericht verabschiedet, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, eine »europäische Notfallapotheke« zu etablieren. Außerdem sollten Rabattverträge nur noch an mehrere Hersteller vergeben werden.
Benjamin Rohrer
14.08.2020  10:05 Uhr

Seit dem 1. Juli dieses Jahres hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mehrfach angekündigt, dass die Bundesregierung die Problematik der zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe als einen Themenschwerpunkt in Brüssel platzieren will.

Aber auch schon vor der Ratspräsidentschaft Deutschlands hatten sich EU-Politiker zuletzt verstärkt diesem Thema gewidmet. Erste konkrete Handlungsvorschläge verabschiedete der EU-Parlamentsausschuss für Umwelt und öffentliche Gesundheit kürzlich in Form eines Berichts. Der Ausschuss hatte in den vergangenen Monaten an dem Bericht gearbeitet und der EU-Kommission darin nun mehr als 120 Vorschläge gemacht, mit denen die Liefersituation, die sich nicht nur in Deutschland deutlich verschlechtert hat, verbessert werden kann.

Mit Blick auf den Status quo beschreibt der Bericht, dass mehr als 80 Prozent der in der EU angewendeten Arzneimittelwirkstoffe in China und Indien hergestellt werden. 40 Prozent der in Europa verkauften Fertigarzneimittel stammen aus China und Indien – bei Paracetamol liegen demnach 60 Prozent der weltweiten Produktion in diesen beiden Ländern, bei Penicillin sind es sogar 90 Prozent.

Produktion zurück nach Europa

An mehreren Stellen empfehlen die EU-Abgeordneten der Kommission daher, dass die EU in Gesundheitsfragen unabhängiger werden sollte. Konkret sollen potenzielle Produktionsstandorte in der EU ermittelt werden, wobei »unentbehrlichen« Präparaten Vorrang eingeräumt werden soll, heißt es. Des Weiteren sollen Hersteller Anreize bekommen, wenn sie ihre Produktion in die EU verlagern. Die Mitgliedstaaten sollen aufgefordert werden, sich bei den Maßnahmen gegen Lieferengpässe abzustimmen und gemeinsame Initiativen auf den Weg zu bringen.

Zudem spricht sich der Gesundheits- und Umweltausschuss auch deutlich für ein zentrales Arzneimittellager für Europa aus. Dieses Zentrallager wird als »europäische Notfallapotheke« beschrieben, deren Nutzung transparent geschehen soll sowie für alle EU-Mitglieder gleichermaßen zugänglich sein soll. Diese »Notfallapotheke« müsse vorsichtig etabliert werden, die Verschwendung von Medikamenten müsse vermieden werden.

Empfehlung: Nur noch Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen

Eine deutliche Botschaft schicken die Abgeordneten auch in Richtung Krankenkassen. Bei Versorgungsverträgen mit Herstellern solle nicht nur die Höhe des Preises in den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Vielmehr müsse künftig der Produktionsstandort bei den Vergaben berücksichtigt werden. Auch die Anzahl der Wirkstoffquellen solle sich als Kriterium auf die Vergabe auswirken. Außerdem heißt es in dem Bericht, dass Verträge mit jeweils einem beauftragten Hersteller die Empfindlichkeit des Systems verschärfen. Vielmehr sollten Herstellerzusammenschlüsse, mehrere Hersteller und solche Firmen bezuschlagt werden, die ihre Wirkstoffe aus mehreren Quellen beziehen bzw. in der EU selbst produzieren.

Im September soll sich das Plenum des EU-Parlaments mit dem Bericht beschäftigen. Schon im April hatte die Kommission wegen der Coronavirus-Krise Leitlinien vorgelegt, in denen es um die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung während der Pandemie ging. Unter anderem wurde damals von Exportverboten und Bevorratungen in Apotheken und Großhandlungen abgeraten. Ebenfalls hatte die Kommission empfohlen »exzessive Käufe« in Apotheken zu verhindern – etwa durch Verkaufsbeschränkungen. Zur Erinnerung: Hierzulande hatte es eine solche Verkaufsbeschränkung bei Paracetamol-haltigen Produkten kurz nach den ersten Coronavirus-Maßnahmen gegeben.

Interessant ist auch, dass die EU-Kommission in diesem Zusammenhang empfohlen hatte, dass »für eine bessere Kontrolle der Versorgung von Patienten mit unentbehrlichen Arzneimitteln eine vorübergehende Beschränkung des Online-Verkaufs« in Erwägung gezogen werden könnte.

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