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EU-Kommission plant verpflichtende Einführung des E-Rezepts

Laut einem Medienbericht der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« plant die EU-Kommission eine Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, bis 2025 bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens zu digitalisieren. Dazu soll auch das E-Rezept gehören. Anfang Mai soll die EU-Kommission offiziell ihre Vorschläge dazu vorlegen.
Charlotte Kurz
21.04.2022  17:00 Uhr
Daten sollen auch für Künstliche Intelligenz genutzt werden

Daten sollen auch für Künstliche Intelligenz genutzt werden

Neben der Vereinfachung der Datennutzung für Forschung plant die Kommission laut »FAZ« weiter, die Gesundheitsdaten auch für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Damit sollen KI-Algorithmen im Gesundheitswesen besser getestet, trainiert und bewertet werden können.

Die PZ hakte bei der EU-Kommission nach diesem Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von digitalen Gesundheitsdokumenten nach, diese wollte sich allerdings zu konkreten Inhalten von Gesetzentwürfen, die noch nicht offiziell vorliegen, nicht äußern. Allerdings erklärte die Sprecherin gegenüber der PZ, dass die EU-Kommission Anfang Mai Vorschläge zum Thema Europäischer Gesundheitsdatenraum vorlegen wird.

Europäischer Gesundheitsdatenraum sieht drei Säulen vor

Die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums hat sich die EU-Kommission seit 2019 auf die Fahnen geschrieben. Sie soll einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten (etwa elektronische Patientenakten, Daten aus Patientenregistern etc.) ermöglichen. Zudem soll sie nicht nur Vorteile in der Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung), sondern auch in der Gesundheitsforschung und der Gesundheitspolitik (Sekundärnutzung) bringen. Der europäische Gesundheitsraum selbst soll auf drei Säulen fußen: Eine starkes Datenverwaltungssystem und Regeln für den Datenaustausch, Datenqualität sowie eine starke Infrastruktur und Interoperabilität.

Wenn die EU-Kommission demnach Anfang Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, dann gehe dieser direkt in das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten zur Beratung, erklärte die Kommissionssprecherin der PZ weiter. Wie lange die beiden Gesetzgeber über das geplante Gesetz verhandeln werden, lässt sich damit allerdings nicht vorhersagen, so die Sprecherin weiter.

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