EU-Einigung ermöglicht europaweiten E-Rezept-Abruf |
Jennifer Evans |
15.03.2024 09:26 Uhr |
Wer im EU-Ausland zum Arzt will, kann demnächst seine Gesundheitsdaten elektronisch über EU-Grenzen hinweg teilen. / Foto: Adobe Stock/denizbayram
Die Vertreter des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates einigten sich am heutigen Freitag auf die Details des Gesetzentwurfs zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums, dem sogenannten European Health Data Space (EHDS). Damit wird es Patientinnen und Patienten bald möglich sein, über ihr Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte von überall in der Europäischen Union auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Informationen wie Medikationspläne, medizinische Bilder oder Laborergebnisse lassen sich so mit Ärzten in allen Mitgliedstaaten teilen. Derzeit ist der Zugang zu Gesundheitsdaten innerhalb der EU unübersichtlich, wie die Mitgliedstaaten mitteilten.
»Wer schon einmal einen medizinischen Notfall im Ausland hatte, weiß, wie schwierig es ist, den behandelnden Mediziner über Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien zu informieren«, so Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europagruppe im Europaparlament. Demnächst könnten Patientinnen und Patienten selbst entscheiden, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen dürfe, welche Informationen eingesehen werden könnten und welche Daten privat bleiben sollten, betonte sie. Auch Angehörige von Gesundheitsberufen dürfen im Fall einer Einschränkung nur in Notfallsituationen darauf zugreifen.
Mit anderen Worten: Das Gesetz stellt sicher, dass Patienten ein Mitspracherecht bei der Verwendung und dem Zugriff auf ihre Daten haben. Sie müssen jedes Mal informiert werden, wenn darauf zugegriffen wird. Und sie haben das Recht, falsche Informationen korrigieren zu lassen.
Der neue EU-Gesundheitsdatenraum bringe außerdem die medizinische Forschung deutlich voran, wie Peter Liese, Sprecher der EVP-Fraktion im für den EHDS zuständigen ENVI-Ausschuss, hervorhob. »Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form, ohne dass die Daten einem Namen zugeordnet werden können, ermöglichen wir Forscherinnen und Forschern die effektive Nutzung dieser Daten aus ganz Europa nach einheitlichen Datenschutzkriterien.« Dies ist nach Lieses Auffassung die wichtigste Entscheidung für den Schutz der Gesundheit in der EU seit vielen Jahren, wenn nicht sogar seit jeher.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Angehörige der Gesundheitsberufe Zugang zu den Daten ihrer Patienten erhalten. Und zwar nur in dem Maße, wie es für eine bestimmte Behandlung erforderlich ist. Jedes Land soll dann auf Basis der Plattform MyHealth@EU nationale Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten einrichten. Auch ein europäisches Format für den Austausch soll es geben sowie Regeln für Datenqualität, Sicherheit und Interoperabilität. Die Daten könnten also dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln sowie die Versorgung in Krisensituationen zu verbessern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.