„Es wird nicht 20, 30 Apps für das E-Rezept geben“ |
Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitales im Bundesgesundheitsministerium, stellte bei einem ABDA-Talk am heutigen Mittwochabend klar, dass die E-Rezept-App der Gematik nicht von anderen Anbietern umgangen werden dürfe. / Foto: PZ/Philipp Külker
Kurz nach dem Start des E-Rezept-Testlaufs in Berlin/Brandenburg drehen sich die Diskussionen rund um das neue, digitale Verordnungssystem derzeit auch um eine kürzlich bekannt gewordene Strategie der Arzneimittel-Versandhändler. Wie die PZ kürzlich berichtete, planen Doc Morris und der Versandkonzern Apologistics ihren Kunden eine Foto-Funktion für E-Rezepte anzubieten. Dabei bauen die Konzerne auf eine Schwäche im staatlichen E-Rezept-System: Denn eigentlich sollte laut Gesetz die von der Gematik gebaute Smartphone-App exklusiv zur E-Rezept-Weiterleitung genutzt werden. Für diese gibt es allerdings ein kompliziertes Anmeldeverfahren, das nicht allen GKV-Versicherten zur Verfügung steht. Und so dürften fast alle E-Rezepte anfangs ausgedruckt werden – die Versender bieten den Kunden daher an, die ausgedruckten Codes über ihre eigenen Apps zu scannen und somit an den Versandhandel weiterzuleiten.
Den Apothekern bereitet diese Strategie natürlich große Sorgen, weil die Versender sich damit gleich zum Start des E-Rezeptes einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Bei einem Online-Talk der ABDA sprachen ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierungsfragen im BMG, unter anderem über dieses Thema. Overwiening stellte klar, dass das Abfotografieren ausgedruckter E-Rezept-Codes aus ihrer Sicht »nicht ganz schlüssig« sei. Schließlich sollten die Vor-Ort-Apotheken digitale Anwendungen in die Fläche bringen und ihren Kunden das E-Rezept erklären, damit diese es verstehen und akzeptieren. Die Foto-Funktion sei ein »Einfallstor« für Ungleichbehandlungen. Sie habe die »unbedingte Erwartung« an das BMG, dass dies noch verhindert werde vor dem E-Rezept-Start im Januar. Overwiening erinnerte auch an Smartphone-Apps, wie etwa die TicketApp der Berliner Verkehrs Betriebe (BVG), in denen die Codes nicht in andere Apps und andere Smartphones übertragbar sind.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.