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Apothekenstärkungsgesetz

Es kommt Bewegung ins VOASG

Nach einer Zeit des Stillstands kommt jetzt Bewegung in den politischen Prozess zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG). Die ABDA erwartet erste Einschätzungen der EU-Kommission zum Gesetzentwurf noch in diesem Monat. Dies wurde bei der berufspolitischen Diskussion beim Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming deutlich.
Christina Hohmann-Jeddi
24.01.2020  15:32 Uhr

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist für die Apothekerschaft von großer Bedeutung, da es die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiedererstellen und unter anderem auch das Makeln von Rezepten zu kommerziellen Zwecken verbieten und pharmazeutische Dienstleistungen etablieren soll. Der entsprechende Gesetzentwurf lag allerdings bislang auf Eis, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die deutsche Politik erst eine Einschätzung der EU-Kommission einholen wollte.

Bei der politischen Diskussion beim Pharmacon-Kongress in Schladming berichtete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass Spahn die Gespräche mit dem zuständigen EU-Kommissar jetzt aufnehme und es noch in diesem Monat erste Indikationen zum weiteren Verlauf geben werde. »Noch im ersten Quartal werden wir sehen, wie es weitergehen wird.« Dabei gebe es für Schmidt keinen Grund, an der Ernsthaftigkeit des Ministers, diese Gespräche zu führen, zu zweifeln.

Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hatte 2019 in Düsseldorf beschlossen, das politische Verfahren zum VOASG konstruktiv kritisch zu begleiten. Schmidt: »Die ABDA hat in diesem Bereich nur eine Aufgabe: Alles dafür zu tun, dass das VOASG weiterverfolgt wird.« Nebenwege, die von diesem Vorhaben abweichen, wie die Petition von Benedikt Bühler zum Rx-Versandverbot, unterstütze die ABDA daher nicht.

Auch Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), betonte, dass eine schnelle Umsetzung des VOASG ein wichtiges Ziel sei, »dann haben wir endlich auch ein Makelverbot für E-Rezepte«. Falls sich jetzt auf europäischer Ebene Widerstände gegen den Gesetzentwurf auftun sollten, könnte dieser Aspekt auch in einem anderen Gesetzesvorhaben untergebracht werden, so Becker. Schließlich habe Spahn dies schon mit anderen Themen gemacht. Schmidt betonte, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern sollten, etwa durch eine negative Einschätzung der EU-Kommission oder einen Erfolg für die Petition, die Gremien der ABDA über eine Strategieanpassung diskutieren würden.

Vertrauen ist nötig

Auch das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten des IGES-Instituts zur Rx-Preisbindung kam bei der Diskussion zur Sprache. Schmidt und Becker zeigten sich überzeugt, dass die Studie Belege für die Sinnhaftigkeit von Gleichpreisigkeit und einem Boniverbot liefern werde. Spahn habe bereits im Herbst 2019 angekündigt, gegebenenfalls Evidenz zur Unterstützung des VOASG generieren zu wollen.

Vermutungen, wie sie zum Teil aus der Apothekerschaft zu hören sind, dass die Studie zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen sollte, lehnt Schmidt ab. Dazu sehe er keinen Anlass. Außerdem müsse man in politischen Verhandlungen, wenn man sie ernst nehme, ein Mindestmaß an Vertrauen in die andere Seite haben. »Sonst kann das nicht funktionieren«, sagte Schmidt. Andersherum gelte das auch für die Apotheker. »Auch wir müssen verlässlich sein.«

An der von Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, und Georg Engel, Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, moderierten Diskussion nahm auch Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, teil. Er sprach sich gegen Spezialapotheken für bestimmte Bereiche wie HIV, Onkologie oder Cannabis aus. »Wir brauchen die Flächendeckung«, sagte er. Jede Apotheke müsse in der Lage sein, alle Leistungen zu erbringen. Fachliche Spezialisierungen auf bestimmten Gebieten seien dagegen erwünscht und würden von der Bundesapothekerkammer unterstützt.

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