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Freitodbegleiterin von Helmolt

»Es gibt einen großen Aufklärungsbedarf«

Bei einer sogenannten assistierten Freitodbegleitung ist hierzulande neben einer juristischen stets eine ärztliche Betreuung involviert. Eine dieser ärztlichen Freitodbegleiter ist Dr. Marion von Helmolt.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 02.09.2025  09:00 Uhr

Bundesweit circa 30 bis 40 Ärzte 

Grundsätzlich sieht von Helmolt beim Thema Sterbebegleitung noch einen großen Aufklärungsbedarf. Die meisten Menschen gehen aktuell davon aus, dass man für Sterbehilfe in die Schweiz fahren müsse. Demnach denken 83 Prozent der Bevölkerung laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der DGHS, dass assistierte Sterbehilfe in Deutschland nach wie vor verboten ist.

Auch bei den Ärzten, die oft erster Ansprechpartner für Sterbewillige sind, sieht von Helmolt Informationsbedarf. Bislang gibt es deutschlandweit noch recht wenige Mediziner, die in diesem Bereich Unterstützung anbieten. Auf circa 30 bis 40 Ärzte schätzt von Helmolt die Zahl, die hierzulande für die bekannten Sterbehilfe-Organisationen respektive Vermittler von Sterbehilfe tätig sind. Unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen könnte prinzipiell jeder Arzt einen assistierten Suizid begleiten, so die Intensivmedizinerin.

Sie weiß aus eigenen Erfahrungen, dass viele Ärzte die Möglichkeit einer assistierten FTB gut und richtig finden, wenn sie davon hören. Das Thema an sich sei aber auch unter den Ärzten noch wenig bekannt. Hier brauche es mehr Aufklärung, so von Helmolt.

Autonome Wunsch des Patienten 

»Darüber hinaus fehlen meiner Erfahrung nach oft noch die Zeit und das Verständnis in der Ärzteschaft, den autonomen Wunsch eines Patienten zu ergründen und in letzter Konsequenz auch zu respektieren.« So dürfe etwa jemand mit einer Krebserkrankung im finalen Stadium selbst entscheiden, ob er seinem Lebensende im Krankenhaus unter laufenden Therapieversuchen, in einem Hospiz pflegerisch und seelsorgerisch begleitet, durch Palliativmediziner mittels medikamentöser Therapien unterstützt oder zu Hause im Kreis seiner Familie selbstbestimmt entgegengehen möchte. In so einem Fall könnten alle potenziellen Beteiligten Sterbehelfer sein – nur jeder auf seine unterschiedliche Weise, betont von Helmolt. Es gehe stets darum, dem Patienten ein würdevolles und möglichst leichtes Sterben zu ermöglichen.

Nur der Betroffene selbst hat als Regisseur seines Lebens und Sterbens die Entscheidung in der Hand. Welchen Weg er gehen möchte, entscheidet schlussendlich nur er. Alle Begleiter sollten das auch so respektieren, findet von Helmolt. Jeder sei in seinem Gebiet ausgebildet und geübt, jeder könnte auf seine Art gute Hilfe bieten. »Das Ergebnis ist dasselbe – der Tod des Patienten.« Daher gebe es kein Richtig und kein Falsch, kein Besser und kein Schlechter, es gebe nur ein »Anders«.

Die Freitodbegleiterin erhält nach eigenen Angaben grundsätzlich viel positives Feedback für ihre Tätigkeit. »Die Dankbarkeit und Wertschätzung von vielen Seiten macht mich zufrieden und spendet Kraft. Ich fühle einen gewissen Stolz, dass mir die Patienten ihr Vertrauen schenken und ich diese Form von Hilfe leisten kann.«

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