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Freitodbegleiterin von Helmolt

»Es gibt einen großen Aufklärungsbedarf«

Bei einer sogenannten assistierten Freitodbegleitung ist hierzulande neben einer juristischen stets eine ärztliche Betreuung involviert. Eine dieser ärztlichen Freitodbegleiter ist Dr. Marion von Helmolt.
Ev Tebroke
02.09.2025  09:00 Uhr

Patient entscheidet über Intensität der Betreuung

Die DGHS vermittelt auf Wunsch Suizidassistenz an ihre Mitglieder, indem sie entsprechende Anträge an externe Helferteams weiterleitet. Von Helmolt hat seither viele Fälle begleitet. Zuletzt hat sie auch im Kontakt mit Linus Sterbehilfe, einer privatärztlichen Gemeinschaft, eine FTB durchgeführt. Letztlich agieren sowohl die Juristen als auch die Ärzte freiberuflich. Ihre Vergütung erfolgt abhängig von den bei den jeweiligen Gesellschaften oder Vereinen vorgesehenen Modellen. Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland nicht. Die Einnahmen eines Arztes bewegen sich laut von Helmolt je nach Anbieter zwischen 1400 und 3000 Euro.

Manche Sterbewillige begleite sie nur über zwei Monate, andere länger als ein Jahr. »Die Dauer einer Begleitung liegt immer am Patienten und hängt von dessen Krankheitsverlauf respektive seinem Lebens- beziehungsweise Sterbewillen ab. Er entscheidet über Tempo und Intensität der Betreuung.« Der Sterbetag selbst hat demnach den geringsten zeitlichen Anteil an einem FTB-Prozess.

Die ärztliche Begleitung besorgt auch das Medikament. Von Helmolt bezieht es über Privatrezept bei einer Apotheke, berichtet sie.

Der Zeitpunkt des Sterbens ist auch für die ärztliche Freitodbegleiterin stets ein sehr aufwühlender, ergreifender Moment: »Im Zeitpunkt des Sterbens selbst bin ich demjenigen physisch und emotional sehr nahe. Wenn der Mensch dann (nach einer Minute) einschläft, die Atmung (nach einer weiteren Minute) sistiert und der Herzschlag (nach etwa 5 Minuten) verstummt, bin ich sehr berührt, aber auch froh und erleichtert. Dann weiß ich, dass ich dem Sterbewilligen seinen dringenden letzten Wunsch erfüllt und ihn auf bestmögliche Weise geholfen habe, sanft und friedlich, sicher und würdevoll sterben zu können.«

Wenn der Tod eingetreten ist, wird zu gegebener Zeit die Kripo verständigt und den Beamten werden die Dokumente, Protokolle und Freitod-Erklärungen ausgehändigt. Auch die meisten Kripo-Beamten schätzten die Arbeit der FTB als »würdevoll und menschlich begrüßenswert ein«, erzählt von Helmolt. Sie zeigten ihren Respekt, wenn ein Mensch auf diese friedliche und gewaltfreie Weise gehen kann.

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