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Freitodbegleiterin von Helmolt

»Es gibt einen großen Aufklärungsbedarf«

Bei einer sogenannten assistierten Freitodbegleitung ist hierzulande neben einer juristischen stets eine ärztliche Betreuung involviert. Eine dieser ärztlichen Freitodbegleiter ist Dr. Marion von Helmolt.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 02.09.2025  09:00 Uhr

Die Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin hat im Frühjahr 2023 erstmals einen Menschen in den selbstgewählten Suizid begleitet, die Tätigkeit wird als assistierte Freitodbegleitung beschrieben. Die an Brustkrebs erkrankte Patientin habe trotz verschiedener Therapien einen langen Leidensweg durchlaufen und sich am Ende sehr gequält, erzählt von Helmolt der PZ. Die gesamte Familie sei anwesend gewesen und habe den Suizid der Patientin für diese als eine große Erlösung von ihrem Leiden empfunden. Die Familie habe sie dann auch bestärkt, »diese wertvolle und sinnstiftende Tätigkeit« der Freitodbegleitung (FTB) unbedingt fortzusetzen, erklärt die Ärztin.

Von Helmolt hatte sich schon über Jahre intensiv mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt. In ihrem Beruf als Intensivmedizinerin hatte sie zudem im Rahmen von möglichen Therapiebegrenzungen oder Behandlungsabbrüchen bei Schwerstkranken viel mit dem Thema zu tun. Die dort selbst in aussichtslosen Fällen oft praktizierte »Endlos-Therapie« habe bei ihr viele Fragen aufgeworfen: »Ist dies für den Betroffenen wirklich noch würdevoll? Geht es nur um ein bloßes Überleben – egal mit welchem Outcome?«

Letztlich habe dann die TV-Dokumentation »Mein Tod. Meine Entscheidung«, die sie im November 2022 gesehen hat, den Ausschlag gegeben. Von Helmolt nahm Kontakt zur Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) auf und bot ihre Unterstützung an.

Besondere Form der palliativmedizinischen Begleitung

»Das Leben von Menschen durch seine ärztliche Profession zu schützen, schließt meines Erachtens nicht aus, Patienten bei einem schmerz- und gewaltfreien, sicheren sowie würdevollen Lebensende assistierend beizustehen«, sagt sie gegenüber der PZ. So wie es einen Geburtshelfer am Anfang des Lebens gebe, könne ein Sterbehelfer am Lebensende notwendig werden und eine menschlich wertvolle Hilfe leisten.

»Auch die Sterbehilfe in Form einer assistierten Freitodbegleitung befindet sich im Einklang mit den ärztlichen Aufgaben und deren Berufung zur Wahrung der Würde und insbesondere der Autonomie seiner Patienten.« Diese sollte aus ihrer Sicht als zwar extreme, aber besondere Form der palliativmedizinischen Begleitung von Patienten Eingang in unsere Gesellschaft finden. »Nicht der Arzt, sondern ausschließlich der Patient entscheidet, welchen Weg er gehen möchte«, betont von Helmolt.

Die Aufgabe der Ärztin ist es, gewissenhaft zu prüfen, ob der jeweilige Sterbewunsch gefestigt und wohlbedacht ist, von Dritten unbeeinflusst und freiverantwortlich getroffen wird. »Dabei ist es wichtig, dass ich mich auch in die Situation des Freitodwilligen hineinversetzen und seinen ureigenen Sterbewunsch anhand seiner individuellen Situation und empfundenen Not nachvollziehen kann. Nur sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und es sich auch für mich persönlich stimmig anfühlt, kann ich eine Hilfe anbieten.«

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