Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Berufsständische Versorgung
-
Es begann mit der Zuschusskasse Zutada

Umfangreiche Materialien der »Zutada – Zuschußkasse der Deutschen Apothekerschaft« geben detaillierten Einblick in die berufsständische Versorgung während der NS-Diktatur. Zugleich lenken sie den Blick auf die Anfänge von Versorgungskassen für angestellte Apotheker.
AutorKontaktClaudia Sachße
Datum 23.12.2025  07:00 Uhr

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es erste Bestrebungen für ein Versorgungswerk sowie eine umfassende Vertretung angestellter, das heißt nichtbesitzender Apotheker. 1910 gründete sich der »Verband deutscher Apotheker« (VdA). 1919 wurde zwischen diesem und dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) ein Tarifvertrag geschlossen, der bald für alle Apothekenleiter und pharmazeutischen Angestellten im Deutschen Reich galt. Dem schloss sich eine geregelte Unterstützung in Form einer Hilfskasse an. Die zwischen 1920 und 1925 bestehende »Verheiratetenzuschusskasse« sollte die durch Heirat und höhere Wohnkosten finanziell stärker belasteten angestellten Apotheker unterstützen.

1927: Gründung der Zutada

Als »Zutada – Zuschußkasse der Tarifvertragsgemeinschaft deutscher Apotheker« wurde diese 1927 neu gegründet und breiter aufgestellt. Die Zutada erteilte nun Frauen- und Kinderzulagen, Dienstalter-und Stellenzulagen, Sterbegeld für Hinterbliebene, ab 1931 auch Arbeitslosengeld und es wurde ein Reservefond eingerichtet. Der allgemein verbindliche Tarifvertrag und die Versorgungskasse waren wesentliche Elemente dieser ersten sozialen Absicherung angestellter Apotheker.

Die Beiträge wurden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet. Durch die verfügbaren Mehreinahmen konnten die Leistungen massiv ausgeweitet werden. Diese Zulagen waren für viele Bedürftige ein »Rettungsanker« (Adlung/Urdang, 158, 250 ff.; Friedrich/Müller-Jahncke, 934 ff., Schröder, 42 ff.).

Die Neugründung fand regen Niederschlag in der Apotheker-Zeitung (AZ) und der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Unter anderem wurde beanstandet, dass alle Apotheker Zutada-beitragspflichtig waren, auch wenn Apothekenbesitzer und/oder Angestellte kein Mitglied einer der Vertragsparteien waren. Diese Verbindlichkeit wurde nach zahlreichen Klagen rückwirkend gerichtlich festgestellt. Auch eine von mehreren Regionalverbänden bei der Hauptversammlung des Deutschen Apotheker-Vereins im September 1927 geforderte Loslösung vom Tarifvertrag wurde nicht durchgesetzt. Seit 1929 ist die Zutada in die neu beschlossene Apothekertarifordnung eingebunden (Adlung/Urdang, 251; AZ 1927, 864, 1099–1100; PZ 1927, 151 f.; PZ 1927, 429 f.; AZ 1927, 1476 f.; Kahler, 140 ff.).

Mehr von Avoxa